nd-aktuell.de / 05.07.2022 / Politik / Seite 1

Respekt am Lebensende

Zu häufig handeln Mediziner und Einrichtungen gegen den Willen Pflegebedürftiger

Ulrike Henning

Jeder dritte Todesfall unter den AOK-Versicherten betrifft Menschen, die in einem Pflegeheim leben. Werden die letzten 12 Wochen vor dem Lebensende bei Heimbewohnern betrachtet, kamen 56 Prozent dieser Menschen in diesem Zeitraum noch einmal ins Krankenhaus. Diese Zahlen wurden für die Jahre 2018 und 2019 erhoben, sie sind enthalten im aktuellen Pflegereport der AOK, den der Kassenverband am Dienstag in Berlin vorstellte.

Dass die Zahl der Klinikaufenthalte zum Lebensende hin ansteigt, zeigten die Daten des Berichts ebenfalls: In der letzten Lebenswoche war jeder dritte Heimbewohner im Krankenhaus. Häufige Gründe für eine stationäre Aufnahme in diesem Lebensabschnitt sind unter anderem Folgen einer Herzinsuffizienz, eine Dehydration (zu geringe Flüssigkeitsaufnahme) oder auch Harnwegsinfekte. Unter dem Strich sind diese Einweisungen vermeidbar, eine ärztliche Behandlung in der Pflegeeinrichtung wäre möglich, erklärt Antje Schwinger. Die Gesundheitsökonomin leitet den Forschungsbereich Pflege des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und ist Mitherausgeberin des Pflegereports 2022. Der kritische Punkt sei vor allem, ob diese Krankenhausbehandlungen den Wünschen der betagten Menschen entsprechen.

Zu diesem Thema wurden für den Report Pflegekräfte in Heimen befragt. Jede Fünfte beobachtete monatlich oder häufiger Klinikeinweisungen am Lebensende und war davon überzeugt, dass diese nicht zum Besten der Betroffenen waren. Etwa der gleiche Anteil der Befragten nahm unangemessene Verordnungen, Tests und Behandlungsversuche[1] wahr. Etwa 15 Prozent erkannten Druck von Angehörigen in Richtung lebensverlängernder und belastender Therapien, obwohl die Patientenverfügung[2] anderes enthielt. Dieses Dokument, in dem Menschen festlegen können, ob in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, ist aber in Notfällen häufig nicht auffindbar oder es wurde lange nicht aktualisiert.

Aus Sicht der Heimbewohner, anderer Pflegebedürftiger und älterer Menschen allgemein bringen die Verfügungen etliche Probleme mit sich. Ihre Verfügbarkeit in vielen Varianten, auch im Internet, macht es nicht besser. Unter anderem ist es schwer vorhersehbar, für welche konkreten medizinischen Notlagen Regelungen erforderlich sein können. Einen neuen Ansatz für diese Probleme bietet das Konzept des Advanced Care Planning (ACP, in etwa: Behandlung im Voraus planen), das in den USA entwickelt wurde.

In Einzelgesprächen sollen hierbei geschulte (nichtärztliche) Berater erkunden, was sich Patienten im medizinischen Bereich für ihr Lebensende wünschen, auch dann, wenn sie sich nicht mehr äußern können. Behandelt werden hier mehrere Szenarien, von akuten Notfällen bis hin zu einer dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit, etwa bei fortgeschrittener Demenz. Klar werden soll im Gespräch, wie das Wertesystem der Betroffenen aussieht. Das Konzept ist seit 2015 im Hospiz- und Palliativgesetz[3] verankert. Seit Ende 2017 können Pflegeheime für jeweils 400 Plätze je eine Stelle für die ACP-Beratung finanziert bekommen. Im Moment wird noch erprobt, ob nicht Kooperationslösungen für mehrere Einrichtungen sinnvoller sind. Auch die Ausdehnung des Konzepts auf ambulant Gepflegte steht zur Debatte.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163501.innere-medizin-der-platz-der-medizin-am-lebensende.html?sstr=Lebensende
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157558.patientenverfuegung-patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht.html?sstr=Patientenverf%C3%BCgung
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/991511.versorgung-von-menschen-am-lebensende-wird-verbessert.html?sstr=Palliativgesetz