nd-aktuell.de / 28.07.2022 / Politik / Seite 1

MLPD sieht sich in Meinungsfreiheit eingeschränkt

Die Partei wehrt sich vor Gericht dagegen, dass ihr eine Kundgebung in der Gedenkstätte Buchenwald untersagt wurde

Peter Nowak

Die Vorwürfe der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und des Internationalistischen Bündnisses (IB), in dem sie stark vertreten ist, wiegen schwer. Die Organisationen zogen vor das Weimarer Verwaltungsgericht, weil ihnen am 18. August 2019 eine Kundgebung zum 75. Jahrestag der Ermordung des ehemaligen KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann[1] in der Gedenkstätte des früheren Konzentrationslagers Buchenwald verboten worden war. Die Kundgebung war in die Weimarer Innenstadt verlegt worden. Aber auch die selbstorganisierten Führungen über das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers waren an diesem Tag untersagt worden. 

Rechtsanwalt Roland Meister, der die Kläger*innen vertrat, monierte am Dienstag vor Gericht, dass an diesem Tag ein großes Polizeiaufgebot vor dem Gelände postiert worden war. Tassilo Timm vom IB sprach in einer persönlichen Erklärung von einer Medienhetze. Es sei suggeriert worden, dass Rowdys die Gedenkstätte hätten stürmen wollen. Dabei organisiere man seit Jahren solche Führungen in der Gedenkstätte. Dabei sei immer die Würde des Ortes gewahrt worden. Ziel dieser Führungen sei die Aufklärung über den historischen Faschismus und die Gefahr neuer rechter Bewegungen. Ein besonderes Augenmerk legte Timm auf die Geschichte der Selbstbefreiung der Buchenwald-Gefangenen[2] wenige Stunden vor dem Eintreffen der US-Truppen im April 1945. 

Mit den Verboten wurden laut MLPD und IB das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Verbot von Diskriminierung sowie Parteienrechte außer Kraft gesetzt. Es wurden Fortsetzungsfeststellungsklagen gegen die Stadt Weimar und die Stiftung Buchenwald erhoben, um die Rechtswidrigkeit der damaligen Verbote in einem Hauptsacheverfahren festzustellen.

Bei der juristischen Erörterung sahen die Anwälte Peter Weispfennig und Roland Meister einen Zusammenhang zwischen dem Verbot der Aktivitäten von MLPD und IB sowie der veränderten Zielsetzung der Gedenkstätte. Es bestehe die Tendenz, die Gefangenen des sowjetischen Speziallagers[3], das in Buchenwald nach 1945 errichtet worden war, mit denen des NS-Konzentrationslager auf eine Stufe zu stellen. Deswegen würden Kommunist*innen, die dort Ernst Thälmann ehren wollten, bei ihrer Gedenkarbeit Steine in den Weg gelegt. So seien die Verbote damit begründet worden, dass die Würde der Opfer des sogenannten sowjetischen Sonderlagers verletzt werde. »Damit werden jedoch die mehr als 56 000 im KZ Buchenwald ermordeten Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter, Juden, Sinti und Roma aus ganz Europa in infamer Weise gleichgesetzt mit den dort nach dem Zweiten Weltkrieg Inhaftierten. Diese waren überwiegend Hitlerfaschisten und Kriegsverbrecher«, monierte Rechtsanwalt Meister.

Der Direktor der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner[4], wies vor Gericht den Vorwurf zurück, dass bei ihrer Arbeit das NS-Konzentrationslager nicht mehr die zentrale Rolle spiele. Allerdings betonten er und sein Anwalt, dass sie auch einschreiten müssten, wenn die Würde der Gefangenen des sowjetischen Sonderlagers verletzt werde.

Meister erklärte, dass alle vier Alliierten, also neben der Sowjetunion auch die USA, Frankreich und Großbritannien, in ihren Besatzungszonen solche Lager für NS-Belastete errichtet hätten und die Zahl der Toten dort auch wegen der schlechten Versorgungslage sehr hoch gewesen sei. Meister und Weispfennig gingen auch auf die Entstehung des Passus in der Gedenkstättenverordnung ein, mit dem die Kundgebung und Führung untersagt worden waren. Es sei dabei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, rechte Kundgebungen in der Gedenkstätte zu unterbinden, die die verbrecherische Politik des Naziregimes verharmlosen oder leugnen würden. Jetzt sei diese Bestimmung gegen Linke angewendet worden, die im Sinne des Schwurs von Buchenwald handelten. Da die vom Richter angeregte friedliche Einigung nicht zustande kam, wird das Gericht in den nächsten Wochen eine Entscheidung treffen. 

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1124362.ernst-thaelmann-thaelmann-vor-gedenken-geschuetzt.html?sstr=MLPD
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150586.nie-wieder.html?sstr=selbstbefreiung
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/974991.totenbuch-fuer-sowjetisches-speziallager.html?sstr=speziallager
  4. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1162923.faschismus-wie-wundervoll-die-freiheit-ist.html?sstr=jens-christian|wagner