nd-aktuell.de / 30.08.2022 / Berlin / Seite 1

Staatsdiener oder Staatsfeind

Brandenburg will künftig vor Verbeamtungen die Verfassungstreue überprüfen

Andreas Fritsche und Matthias Krauß

Von Beamten wird Verfassungstreue schon jetzt gefordert. Doch künftig soll in Brandenburg vor der Übernahme von Anwärtern durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüft werden, ob Informationen vorliegen, die daran zweifeln lassen, dass die Bewerber für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten werden. Bei schon verbeamteten Staatsdienern soll im Verdachtsfall eine Überprüfung erfolgen, wenn gegen sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.

Übermitteln soll der Verfassungsschutz nur Erkenntnisse, die er nicht mit nachrichtlichen Mitteln, also beispielsweise durch Spitzel, gewonnen hat. Ein Ausschlussgrund für die Verbeamtung wären beispielsweise volksverhetzende Delikte oder Besuche einschlägiger Veranstaltungen.

Zusätzliche Stellen soll der Verfassungsschutz für den Check nicht bekommen. Er benötige dafür auch kein zusätzliches Personal, versicherte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Dienstag. Das Verfahren sei bereits eingeübt durch die Sicherheitsüberprüfungen, die etwa für Mitarbeiter des Flughafens in Schönefeld vorgenommen würden. Allein Brandenburgs Innenministerium verbeamtet pro Jahr 300 Personen. »Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst nichts zu suchen«, erklärte Minister Stübgen. Man beschreite »einen maßvollen und effizienten Weg, unsere Beamtenschaft vor Verfassungsfeinden zu schützen«. Bisher gebe es Einzelfälle bei Richtern, Polizei und Lehrern, die diese Neuregelung rechtfertigten, verteidigte der CDU-Politiker sein Vorhaben.

Die Überprüfung der Verfassungstreue soll über eine Änderung des Landesbeamtengesetzes und eine Änderung der Regeln für Disziplinarverfahren eingeführt werden. Dem von Stübgen vorgelegten Gesetzentwurf hat das rot-schwarz-grüne Kabinett am Dienstag zugestimmt. Jetzt muss der Landtag beraten und entscheiden.

Bei diesem Check handele es sich »nicht um ein Lieblingsprojekt der Grünen«, sagte deren Fraktionschef Benjamin Raschke. »Wir werden uns das gründlich anschauen und ich erinnere an den Grundsatz, dass kein Gesetz genau so den Landtag verlässt, wie es eingebracht wurde«, so Raschke. Co-Fraktionschefin Petra Budke ergänzte, ihre Partei werde »keine Verschärfung des Polizeirechts durch die Hintertür« hinnehmen.

Linksfraktionschef Sebastian Walter lehnte die Überprüfung der Verfassungstreue ab. Zwar hätten »Rechtsextreme und Demokratiefeinde im öffentlichen Dienst nichts zu suchen«. Doch sehe er rechtliche und bürokratische Hürden und glaube, dass der Plan »daran scheitern wird«. In der Weimarer Republik seien Richter und Staatsanwälte mit Verweis auf Hitlers NSDAP noch überprüft worden, erinnerte Walter. Die Opfer solcher Nachforschungen seien dann aber ausschließlich Kommunisten gewesen. Walter erinnerte auch an den »Radikalenerlass« in der alten Bundesrepublik der 1970er Jahre: »Wir wissen, wen das getroffen hat.« Es waren fast ausschließlich Linke, die seinerzeit aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden. Was der Innenminister plane, »wird wirkungslos bleiben«, erwartet Walter. Er warf dem Verfassungsschutz vor, in der Vergangenheit »rechte Netzwerke finanziert und damit unterstützt« zu haben. Konkret ging es dabei um Zahlungen an zwielichtige V-Leute.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann verteidigte den geplanten Verfassungstreue-Check[1]. »Wir tun gut daran, die Demokratie wehrhafter zu machen.«

Die Freien Wähler befremdet, dass Politiker mit einem abgeforderten Bekenntnis zur Verfassung Schwierigkeiten haben. Schließlich müssten auch hauptamtliche Bürgermeister dazu eine Erklärung unterschreiben.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1149039.oeffentlicher-dienst-rechts-radikalenerlass-weckt-erinnerung-an-berufsverbote.html?