nd-aktuell.de / 17.01.2023 / Berlin / Seite 1

Arbeitskampf bei Flink

Zwei ehemalige Mitarbeiter klagen gegen das Berliner Lieferunternehmen – sie wollten einen Betriebsrat gründen

Moritz Aschemeyer

Bei Flink, einem der letzten verbliebenen großen Player unter den Expresslieferdiensten für Lebensmittel, liegt im Betriebsklima offenbar einiges im Argen. Das zeigte eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht Berlin am Dienstag. Zwei Beschäftigte wehrten sich dort gegen ihre Kündigungen.

Viktor B. (Name geändert) ist einer der beiden Kläger. Der heute 28-jährige Ungar kam im Februar 2022 zunächst zu Flink nach München. »Ich habe dort für 13 Euro die Stunde als Kurierfahrer gearbeitet«, sagt er zu »nd«. »Als ich im April nach Berlin gezogen bin, habe ich um Versetzung gebeten.« Diese sei ihm dann auch ermöglicht worden, einen Arbeitsvertrag für Berlin habe es allerdings nicht gegeben. Nun hat die Berliner GmbH des Unternehmens B. gekündigt. Der Kurier glaubt, dass dies mit seinem Engagement für die Gründung eines Betriebsrates zusammenhängt.

Flink beteuert vor Gericht, zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von den Plänen B. gewusst zu haben. Für das Unternehmen stellt die Angelegenheit eine normale Kündigung in der sechsmonatigen Probezeit dar, da B. bei der Arbeit nicht überzeugt haben soll. Dass ein Arbeitsverhältnis bestanden habe, ergebe sich unter anderem daraus, dass B. sein Gehalt in Berlin bezogen habe.

Deutlich schärfer wurde die Auseinandersetzung bei der Verhandlung der Kündigung von Elmar Wigand, der wie B. zu einer Wahlversammlung eingeladen hatte. Wigand ist kein Unbekannter, er engagiert sich in der Aktion gegen Arbeitsunrecht für betriebliche Mitbestimmung. Er hatte während seiner Anstellung als Fahrer bei Flink mehrfach notariell erklärt, sich für die Gründung eines Betriebsrates einzusetzen. Als Initiator einer Betriebsratswahl genießt man seit einer Gesetzesnovelle von 2021 besonderen Kündigungsschutz. 

Wigand, so eine Vertreterin von Flink, führe eine Agenda »gegen ein ihm unliebsames Segment«. Bei der Wahlversammlung am 5. September habe er den Pressesprecher des Unternehmens, Boris Radke, angegriffen und beschimpft. Bei der Wahlversammlung hätten »anarchische Zustände« geherrscht. Man befürworte die Gründung eines Betriebsrates[1], aber nicht auf diese Weise.

Für Wigand stellt sich die Sache genau umgekehrt dar. Das Unternehmen habe selbst gezielt für Tumult gesorgt. Tatsächlich stellte Flink am 26. September einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Fortführung der Wahl. Der Wahlvorstand löste sich daraufhin im November auf. »Das ganze System Flink basiert darauf, Einzelne zu diskreditieren«, sagt Anwalt Martin Bechert, der beide Kläger vor Gericht vertritt, zu »nd«. Abstrakt spreche sich Flink für den Betriebsrat aus, setze konkret aber auf Einschüchterung und Angst. Ein ehemaliger Wahlvorstand berichtet von 19 Abmahnungen in den vergangenen Wochen. 

Auch Bechert selbst wird belangt, da er sogenannte Ops Committees als »faschistoides Spitzelsystem« bezeichnet hat. Diese Betriebsausschüsse dienen laut Flink als Kanal zwischen Beschäftigten und Management. Ein ehemaliges Mitglied eines solchen Ops Committees hatte in der »Taz« jedoch erklärt, dass es vor allem darum gehe, widerspenstige Mitarbeiter loszuwerden – ein Fall von systematischem Union Busting[2], ist sich Bechert sicher.

Wigand und B. wollen weiter bei Flink arbeiten. »Ich habe vorher schon drei Jahre in Ungarn als Rider gearbeitet«, sagt Viktor B. »Ich habe viermal den Job gewechselt, seit ich von Flink keine Schichten mehr bekomme.« Eigentlich schätze er die Arbeit und auch die Solidarität unter den Beschäftigten sehr. Die ehemaligen Wahlvorstände haben beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragt. Ob sie damit erfolgreich sind, könnte sich kommende Woche zeigen. Neue Verhandlungstermine sind hingegen für den März angesetzt.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166580.lieferdienst-aerger-im-gepaeck.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167820.arbeitsrecht-union-busting-fall-fuer-den-staatsanwalt.html