nd-aktuell.de / 18.01.2023 / Politik / Seite 1

Internet wird aufgeräumt

UN planen Konvention gegen Cyberkriminalität

Matthias Monroy

Ein neues Abkommen zur Verfolgung von Online-Straftaten soll auch das »Verbreiten falscher Informationen« umfassen, wenn diese »soziale Unruhen« auslösen könnten. Staaten sollen deshalb Vorkehrungen treffen, die Aufforderung zu »subversiven oder bewaffneten Aktivitäten« im Internet einheitlich verfolgen zu können.

Die Vorschläge finden sich im Entwurf einer Konvention gegen Cyberkriminalität[1] der Vereinten Nationen (UN), den ein hiermit beauftragter Ausschuss am Montag vorgelegt hat. Der Startschuss für ein solches weltweites Rechtshilfeabkommen erfolgte vor über drei Jahren auf Antrag Russlands[2]. In einem Offenen Brief an die UN-Generalversammlung hatten 38 Nichtregierungsorganisationen indes gefordert, bestehende Instrumente zu »verbessern« statt neue zu schaffen.

So gibt es seit 2001 das »Übereinkommen über Computerkriminalität«[3], das der Europarat in Budapest verabschiedet hat. Kurz nach dieser »Budapest-Konvention« folgte ein Zusatzprotokoll zur Verfolgung von »mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art«. Ein jüngst beschlossenes, zweites Zusatzprotokoll[4] regelt die Herausgabe »elektronischer Beweismittel« bei grenzüberschreitenden Ermittlungen von Polizei und Justiz.

Das Budapester Übereinkommen haben jedoch nur 68 Staaten unterzeichnet. Die geplante UN-Konvention würde nach ihrer Abstimmung hingegen in allen 193 Mitgliedstaaten gelten.

Verschiedene Organisationen haben den UN-Entwurf als gefährlich kritisiert. In einem Statement[5] zeigen sie sich »besonders besorgt« über die Einbeziehung von »extremismusbezogenen« und »terrorismusbezogenen« Straftaten. Die Begriffe seien im Völkerrecht undefiniert und könnten das Recht auf freie Meinungsäußerung unterlaufen. Viele Staaten nutzten diese Unklarheit, um politisch motivierte Verhaftungen und Verfolgungen von Mitgliedern der Zivilgesellschaft, Medien oder Oppositionsparteien zu begründen.

Zu den Unterzeichnenden gehören der deutsche Chaos Computer Club oder die internationale Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Sie beargwöhnen auch Regeln zum »Erfassen oder Aufzeichnen in Echtzeit durch den Einsatz technischer Mittel«. Dies könnte, so die Organisationen, das »staatliche Hacken« von Endgeräten umfassen. Darunter fallen sogenannte Staatstrojaner und andere Spionageprogramme, mit denen etwa Telefone in Wanzen verwandelt werden können.

Die UN-Konvention soll auch Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, zum Urheberrecht oder zu »identitätsbezogenen Straftaten« enthalten. Weitere Artikel finden sich zur Verbreitung von Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sogenannter Rachepornos.

Der Entwurf wird nun im zuständigen Ausschuss beraten, im Falle einer Einigung könnte die Generalversammlung Anfang 2024 über die Konvention entscheiden. Anschließend müssen die darin enthaltenen Regeln von den UN-Mitgliedern in nationale Gesetze umgesetzt werden.

Links:

  1. https://www.unodc.org/documents/Cybercrime/AdHocCommittee/4th_Session/Documents/CND_16.01.2023.pdf
  2. https://daccess-ods.un.org/tmp/8535932.30247498.html
  3. https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/convention-on-cybercrime#/
  4. https://rm.coe.int/168008160e
  5. https://epicenter.works/sites/default/files/cndletter-14.12.2022_0.pdf