Die Union singt ihr altes Lied: Sie will die Migration von Asylsuchenden nach Deutschland begrenzen. Und die Bundesregierung, die sich Fortschritt und Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat, stimmt mit ein, nennt es nur anders: Begrenzen will man »irreguläre« Migration. Eine Einreise ohne Visa, auf die Flüchtlinge oft angewiesen sind. Der Sonderbeauftragte für Migrationsabkommen Joachim Stamp[1] (FDP) kündigte gar an, prüfen zu wollen, ob Geflüchtete für ihr Asylverfahren nach Nordafrika[2] gebracht werden könnten – ein alter Traum von Innenministern seit Otto Schily (SPD) und kein gutes Omen für die EU-Sondertagung[3] zur Flüchtlings- und Migrationspolitik in dieser Woche.
Nach EU-Charta hat jeder, der »vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht«, das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Dass es dafür keine legalen Einreisewege gibt, widerspricht – theoretisch – den Grundsätzen der EU und dem deutschen Grundgesetz. Dieses Recht greift der gemeinsame Abgesang von Bundesregierung und Oppositionsführerin an, die Asylsuchende als »irreguläre« Migrant*innen abstempelt, die es zu bekämpfen gilt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170723.asylpolitik-abgesang-aufs-asylrecht.html