nd-aktuell.de / 14.02.2023 / Politik / Seite 1

Geheimdienste auf Abwegen

In einem europäischen Netzwerk arbeiten Behörden seit sieben Jahren weitgehend unkontrolliert

Matthias Monroy
Die Zentrale des niederländischen Inlandsgeheimdienstes ist Sitz der »operativen Plattform« der europäischen CTG.
Die Zentrale des niederländischen Inlandsgeheimdienstes ist Sitz der »operativen Plattform« der europäischen CTG.

Eigentlich ist der deutsche Verfassungsschutz für das Inland zuständig, über die Counter Terrorism Group (CTG) ist das Bundesamt aber eng mit anderen europäischen Geheimdiensten vernetzt. Alle 27 Schengen-Staaten haben im Rahmen der CTG in Den Haag vor sieben Jahren eine »operative Plattform« für ihre Inlandsdienste in Betrieb genommen. Sie besteht aus einer gemeinsam geführten Datei mit Personendaten und regelmäßigen Besprechungen.

Die CTG wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zur Bekämpfung von Terrorismus gegründet und entspringt dem Berner Club[1], in dem sich die Chefs europäischer Inlandsgeheimdienste organisieren. Trotz Brexit ist auch der britische MI5 weiter daran beteiligt. Die Gruppe gehört nicht zur EU, die gemäß dem Vertrag von Lissabon kein Mandat für die Koordinierung von Geheimdiensten hat. Trotzdem hat die CTG mit Start der operativen Plattform Möglichkeiten zur Zusammenarbeit ausgelotet und mit dem Schengener Informationssystem (SIS II) auch gefunden.

Im SIS II können alle beteiligten Staaten Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung, Fahndung oder Festnahme einstellen sowie vermisste Personen suchen. Weniger bekannt sind die ebenfalls möglichen heimlichen Fahndungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses[2], die auch von Geheimdiensten vorgenommen werden. Trifft die Polizei Personen bei einer Kontrolle an, sollen diese von der heimlichen Ausschreibung möglichst nichts erfahren. Anschließend erhält die eintragende Behörde eine Meldung, wo und mit wem die Person angetroffen wurde.

Die EU-Mitgliedstaaten ermöglichen auch Geheimdiensten nichteuropäischer Staaten derartige Einträge im SIS II, darunter sind die USA, aber auch Regierungen aus Nordafrika oder Westbalkan-Staaten. In einem Pilotprojekt haben die Beteiligten dazu ein sogenanntes koordiniertes Verfahren festgelegt. Die ausländischen Dienste schicken ihre Listen mit Personen zunächst an die EU-Polizeiagentur Europol, die eine Prüfung in eigenen Datenbeständen vornimmt. Dann gleichen die EU-Staaten mitgeschickte biometrische Daten mit ihren nationalen Datenbanken ab.

Danach erfolgt eine Übersendung der Listen an die CTG, die dazu Kommentare und Empfehlungen an Europol gibt. Dies betrifft etwa Fälle, in denen die Personen den Geheimdiensten bereits bekannt sind und unter Beobachtung stehen. Schließlich sucht Europol einen willigen EU-Staat, der die heimliche Fahndung für den Nicht-EU-Staat einträgt und diesen über Ergebnisse informiert.

Details zur operativen Plattform und dem koordinierten Verfahren hält die Bundesregierung geheim und begründet dies mit einer vereinbarten »Third Party Rule«: Keine der an die CTG gelieferten Informationen sollen demnach an eine dritte Partei, die der Geheimdienstgruppe nicht angehört, weitergegeben werden. Auch der Deutsche Bundestag wird als eine solche Third Party angesehen.

Diese Heimlichtuerei ist jedoch laut einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste[3] des Bundestags rechtlich bedenklich. Ein pauschales Auskunftsverweigerungsrecht steht der Bundesregierung demnach nicht zu, sie muss das Informationsbedürfnis des Parlaments erfüllen.

Die operative Plattform ist beim niederländischen Inlandsgeheimdienst angesiedelt, deshalb greift das dortige Datenschutzrecht. 2018 hatte die zuständige niederländische Aufsichtskommission die Einrichtung erstmals kontrolliert[4] und Empfehlungen veröffentlicht. So müssten für jede Vertragspartei klare Vereinbarungen über den Datentausch beschlossen, außerdem falsche oder nicht mehr relevante Daten gelöscht werden. Zudem brauche es Kriterien für den Austausch von Daten Minderjähriger.

Die Kontrollkommission empfiehlt außerdem die engere Zusammenarbeit nationaler Aufsichtsbehörden der beteiligten Staaten. Mit dem Internationalen Forum zur Kontrolle der Nachrichtendienste existiert mittlerweile ein solches Netzwerk, an dem Organe der Geheimdienstaufsicht, Datenschutzbehörden und auch Angehörige von Geheimdiensten teilnehmen. Dabei geht es jedoch vorwiegend um den gegenseitigen Austausch, denn Einblicke in nationale Geheimdienstangelegenheiten erhält das zuletzt im November beim Europarat tagende Forum nicht. So bleibt es weiterhin schwierig, Licht in das Treiben des Verfassungsschutzes bei der CTG zu bringen.

Links:

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Berner_Club
  2. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32007D0533&from=de
  3. https://www.bundestag.de/resource/blob/508038/5a79b26ee2205e08171ee396ef87ae45/wd-3-072-17-pdf-data.pdf
  4. https://www.ctivd.nl/documenten/rapporten/2018/03/28/index