Nach der Tötung einer Zwölfjährigen aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg durch zwei etwa gleichaltrige Mädchen dauerte es nicht lange, bis Rufe nach der Absenkung des Strafbarkeitsalters laut wurden. Unter den üblichen Verdächtigen Vertreter der CDU, und, wie nicht anders zu erwarten, die Gewerkschaft der Polizei[1]. Als spontane Reaktion einer hilflosen Öffentlichkeit erscheint die Forderung verständlich. Jedoch spricht sehr viel dagegen, derartigen Reflexen zu folgen.
Auch wenn hier das Strafrecht aus Altersgründen nicht zum Einsatz kommen kann, gibt es Möglichkeiten im Familienrecht, um sehr junge Straftäter zu beeinflussen. Das kann bis zum Entzug des Sorgerechtes[2] und der Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung gehen. Die Entscheidung ist gut abzuwägen. Man weiß nicht, warum die Kinder ein Messer genommen haben und losgegangen sind. Die Ermittlungen müssen das erhellen. Es geht darum, zu verstehen, was passiert ist und was grundsätzlich schief gelaufen ist. Egal, in welchem Rahmen auf die Tat reagiert wird: Strafen, bis der Mensch gut ist, hat noch nie funktioniert.