nd-aktuell.de / 30.03.2023 / Ratgeber / Seite 1

Kündigung per Maus: Gewusst wie

Die Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland informiert über die Möglichkeiten

EVZ/nd

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) schildert in diesem Zusammenhang, dass dort mehr und mehr Beschwerden über Online-Dienstleister aus dem EU-Ausland eingehen, die mit einem vermeintlich »einfachen und schnellen Kündigungsservice« werben. Die Dienstleister behaupten, dass kündigen zwar schwierig sei, aber mit ihrer Hilfe tatsächlich kinderleicht. Ob das stimmt und wie man richtig kündigt, erklärt nachfolgend das EVZ.

Die Kündigung per Mausklick ist in Deutschland seit Juli 2022 für Unternehmen Pflicht. Der Kündigungsbutton muss leicht zu finden und eindeutig beschriftet sein. Sie geben nur Ihre Kundendaten ein und schicken Ihre Kündigung über eine klar beschriftete Schaltfläche wie »Kündigung bestätigen« ab. Das Unternehmen muss Ihnen eine Eingangsbestätigung zukommen lassen. In der Regel wird dies per E-Mail erfolgen.

Der Kündigungsbutton ist in vielen Fällen auch für Unternehmen aus dem Ausland Pflicht, wenn sie sich bewusst an Kunden aus Deutschland richten (zum Beispiel mit einer de-Domain oder einer deutschsprachigen Website). Will ein Unternehmen über seine Website Verträge mit Kunden aus Deutschland abschließen, muss es einen Kündigungsbutton geben. Das gilt auch, wenn eine online angebotene Dienstleistung in Deutschland erbracht wird. Ausnahmen kann es beispielsweise bei Beförderungsverträgen geben.

Leider halten sich aktuell nicht alle Unternehmen an die einfache Kündigungsbutton-Lösung. Verbraucher[1] suchen daher im Internet nach einer alternativen Möglichkeit zu kündigen. Verschiedene Unternehmen (darunter aus den Niederlanden) haben dies erkannt und bieten online das Erstellen und Versenden von Kündigungen an. Sie behaupten, zu kündigen sei kompliziert und lassen sich ihren Service teuer bezahlen. Dabei berichten Verbraucher dem Europäischen Verbraucherzentrum von folgenden Problemen mit diesen Anbietern:

Eine Kündigung muss in aller Regel in Textform eingereicht werden. Es genügt auch eine E-Mail. Einen Brief oder eine Unterschrift darf das Unternehmen nicht von Ihnen verlangen. Beachten Sie die Kündigungsfrist und eventuelle Postlaufzeiten. Auf der EVZ-Website[2] gibt es Musterschreiben für Kündigungen in deutscher und englischer Sprache zum Download. Sie können auch ein Übersetzungsprogramm nutzen.

Ratsuchende können sich auch postalisch an das EVZ unter Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl wenden. 

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170307.inflation-taschen-leer-kuehlschrank-aus.html
  2. https://www.evz.de/index.html