Etwas Gutes hat die Ankündigung der Bundesinnenministerin, dem BKA zukünftig das Eindringen auf Server im Ausland erlauben zu wollen: Damit würde die Zuständigkeit für staatliche Hackerangriffe demilitarisiert, also der Bundeswehr teilweise entzogen. Denn bislang existiert eine solche digitale Eingreiftruppe nur beim Militär.
Allerdings arbeitet dieses Cyberkommando schon jetzt unter dem Dach des BSI mit dem BKA zur Cyberabwehr zusammen und wird dies nach einer Grundgesetzänderung vermutlich auch nicht beenden.
Für das Eindringen in fremde Serversysteme werden Schwachstellen in der Software genutzt. Jeder Ausbau staatlicher Hackerbehörden macht das Internet deshalb unsicherer. Denn diese Hintertüren werden absichtlich nicht an Internetfirmen gemeldet, so können sie auch nicht geschlossen werden.
Auch im Internet steht die Polizei also nicht per se für Sicherheit. Die kann aber erreicht werden, wenn IT-Systeme mit zivilen Mitteln gehärtet werden. Hierzu gehört das Verbot, Sicherheitslücken zu verschweigen – auch für die Polizei.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1172210.kommentar-hackerbehoerden-abschaffen.html