nd-aktuell.de / 05.04.2023 / Kommentare / Seite 1

Nicht mal ein Trostpflaster

Ulrike Henning über die weiter fehlende solide Pflegefinanzierung

Ulrike Henning

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Mai 2022, dass der Gesetzgeber den Pflegebeitrag nach der Kinderzahl differenzieren muss. Das Gesetz dazu wurde jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet. Darin gibt es darüber hinaus kaum Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Man könnte einwenden, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge zu den Eigenanteilen steigen doch auch. Indessen werden damit kaum aktuelle Kostensteigerungen ausgeglichen. Die Eigenanteile vor allem zu Beginn der stationären Pflege[1] sind weiter hoch.

Grundprobleme der Pflegefinanzierung bleiben ungelöst: Für alles Mögliche müssen die Beitragszahler aufkommen, darunter für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger[2] oder den kompletten Ausgleich von pandemiebedingten Extrakosten, insgesamt über neun Milliarden Euro. Beitragserhöhungen statt Bundeszuschüsse für die versicherungsfremden Leistungen, so geht es immer weiter. Ganz zu schweigen davon, dass Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nun doch nicht flexibel in Anspruch genommen werden können. Was Familien hier leisten, interessiert diese Regierung nicht die Bohne.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171163.pflegekosten-armutsfalle-pflegeheim.html?sstr=Eigenanteile
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167265.pflegende-angehoerige-mehr-wert-als-nur-den-gotteslohn.html?sstr=Kurzzeitpflege