nd-aktuell.de / 26.06.2023 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 1

Mindestlohn: Kommission für Mindestlohnanhebung um Centbetrag

Gewerkschaften kritisieren ungenügende Anpassung des Mindestlohns zum Jahreswechsel auf 12,41 Euro

Simon Poelchau

Die Gewerkschaften sind sauer: »Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen. Mit diesem Beschluss erleiden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust«, kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Montag den Beschluss der Mindestlohnkommission zur Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze[1]. Demnach soll der Mindestlohn zum Jahreswechsel von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro steigen. Dies entspricht einer Anhebung um rund 3,4 Prozent. Ab Januar 2025 soll der Mindestlohn 12,82 Euro brutto die Stunde betragen.

Gewerkschafter Körzell ist selbst Mitglied der Mindestlohnkommission. Neben ihm sitzen in dem Gremium zwei weitere Gewerkschaftsvertreter*innen, drei Vertreter*innen der Arbeitgeberseite sowie die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld. Zwei Ökonomen sind ebenfalls Teil des Gremiums, haben aber kein Stimmrecht. Die Bundesregierung macht die Beschlüsse der Kommission zur Mindestlohnanhebung per Verordnung rechtsgültig. Zuletzt wurde der Mindestlohn per Gesetz im Oktober 2022 auf zwölf Euro angehoben, da dies vor allem ein Wahlkampfversprechen der SPD war.

Beim jetzigen Beschluss der Mindestlohnkommission haben offenbar die Vertreter*innen der Arbeitgeberseite gemeinsam mit der Vorsitzenden die Gewerkschaft überstimmt. »Es ist beschämend, dass die Arbeitgeber in dieser Situation mit den höchsten Teuerungsraten gerade bei den finanziell Schwächsten des Arbeitsmarktes sparen wollen«, kritisiert deshalb Körzell. Laut einer Stellungnahme des DGB hätte der Mindestlohn mindestens auf 13,50 Euro steigen müssen. Zudem müsse bis Ende 2024 die EU-Mindestlohnrichtlinie[2] umgesetzt werden, derzufolge der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens betragen muss. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.

Auch Ökonom*innen und die Linkspartei kritisierten die unzureichende Steigerung des Mindestlohns. »Für die Beschäftigten im Niedriglohnbereich bedeutet die geringe Erhöhung, dass sie weiterhin einen deutlichen Verlust der Kaufkraft erleiden und somit den Gürtel enger schnallen müssen«, erklärte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher. Die Konsequenz für viele Menschen sei, »dass sie auf zusätzliche Leistungen, beispielsweise der Lebensmitteltafeln, angewiesen sein werden oder sich überschulden müssen«.

Für die stellvertretende Vorsitzende der Linke-Bundestagsfraktion Susanne Ferschl ist die Anpassung »ein Schlag ins Gesicht« für die Beschäftigten im Niedriglohnsektor. »Der Beschluss bedeutet für Millionen Beschäftigte in den kommenden zwei Jahren einen erheblichen Reallohnverlust«, so Ferschl.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173866.gastgewerbe-wie-der-mindestlohn-wirkt.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1172918.eu-arbeitsmarktpolitik-die-eu-kommission-musste-liefern.html