Prüfauftrag: NPD-Verbot

Landtag Mecklenburg-Vorpommern stimmt Antrag der SPD-CDU-Koalitionsfraktionen zu

  • Jürgen Seidel, Schwerin
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am Donnerstag die Landesregierung aufgefordert »zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbot der NPD erfüllt sind und gemeinsam mit den anderen Bundesländern etwaige Hindernisse, die im Jahr 2003 zur Einstellung des damaligen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht führten, zu beseitigen«.

Damit stimmte das Parlament einem Antrag der Schweriner Koalitionsfraktionen CDU und SPD zu. Zuvor war ein Änderungsantrag der LINKEN, der deutlicher auf Beseitigung früherer Versagungsgründe drängte, abgelehnt worden.

Zu Beginn der Debatte, in der es zahlreiche Störungen und Zwischenrufe der sechs NPD-Abgeordneten gab, begründete der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Armin Jäger, den erneuten Anlauf mit dem verfassungsfeindlichen Charakter dieser Partei. »Die NPD bekämpft aggressiv die freiheitlich demokratische Grundordnung und hat es immer getan«, sagte er. Unter Hinweis auf steuerfinanzierte Leistungen an die NPD – 2005 seien es mit 1,2 Millionen Euro fast die Hälfte der Gesamteinnahmen gewesen – fügte er hinzu, es sei nicht hinnehmbar, dass die Strukturen dieser Partei nur deshalb am Leben erhalten werden, weil der Staat, der durch sie bekämpft wird, sie so großzügig finanziert. Für einen Affront sorgte Jäger, als er an die Adresse der LINKEN gewandt erläuterte, warum deren Fraktion nicht eingeladen wurde, den Antrag mit einzubringen. Man wolle mit der Initiative bundesweite Zustimmung finden, und einige Äußerungen von Herrn Lafontaine hätten ihn veranlasst zu sagen, besser in der Antragsphase nicht mit ihnen, sagte er. Unter der SED-Herrschaft habe keine ernsthafte Bekämpfung des Rechtsextremismus stattgefunden, behauptete Jäger zudem. Dagegen hatte es zuvor der Fraktionschef der SPD-Fraktion, Volker Schlotmann, der sich ebenfalls vehement für ein NPD-Verbot als »Zeichen der Entschlossenheit« aussprach, persönlich zutiefst bedauert, dass nicht alle vier demokratischen Fraktionen unter dem Antrag stehen. Im Übrigen sei der Rechtsextremismus kein Ost-Problem, sondern ein Problem der Demokratie, erklärte er.

Wolfgang Methling, Chef der Linksfraktion, forderte auf, dafür zu sorgen, dass ein neuerliches Verbotsverfahren nicht bereits im Ansatz scheitert. Auch wenn es effektivere und wirksamere Methoden gebe, Rechtsextremisten in die Schranken zu weisen, dürfe kein Instrument des Rechtsstaates für das Bekämpfen der Nazis ungenutzt bleiben, begründete er die Zustimmung seiner Fraktion.

Für die Landesregierung erklärte Innenminister Lorenz Caffier (CDU), dass der Antrag von CDU und SPD bei ihr »auf großes Verständnis« stoße. Er sei sicher, dass am Ende ein neuer Verbotsantrag stehen werde. Caffier teilte mit, er habe im Interesse einer sorgfältigen Prüfung bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sowohl eine Stoffsammlung zu den verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD im Lande erstellen als auch künftig zu beachtende formale Voraussetzungen prüfen werde.

Abgelehnt wurde der Antrag nicht nur durch die NPD – sondern auch von der FDP-Fraktion. Nach den Worten von FDP-Fraktionschef Michael Roolf müsse die NPD nicht verboten, sondern widerlegt und entzaubert werden.

Unterdessen erhielten die Befürworter eines neuen NPD-Verbotsverfahrens Unterstützung vom Greifswalder Politikwissenschaftler und NPD-Experten Prof. Hubertus Buchstein. Die NPD sei »eine kämpferisch verfassungsfeindliche Partei«. Ein Verbot sei ein Signal an die NPD-Kader, dass die Demokratie wehrhaft ist, erklärte er in der »Schweriner Volkszeitung«.

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