nd-aktuell.de / 05.03.2024 / Kommentare / Seite 1

Abtreibungsrecht in Frankreich: Vorbild für Deutschland

Negin Behkam über das französische Abtreibungsrecht

Negin Behkam
Demonstration in Paris für die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der französischen Verfassung
Demonstration in Paris für die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der französischen Verfassung

Frankreich hat das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert. Da fällt Deutschlands Rückständigkeit besonders ins Auge. In einer Zeit, in der viele Länder, wie die USA, das Abtreibungsrecht stark beschränken, wählt Frankreich den umgekehrten Weg. Das ist ein deutlicher Fortschritt und verdient Lob. Auch Deutschland sollte sich Frankreich als Vorbild nehmen. Seit 152 Jahren kriminalisiert der Paragraf 218 Schwangerschaftsabbrüche; über 100 Jahre Kämpfe dagegen bleiben bis jetzt fast erfolglos.

Dass der frauenfeindliche Paragraf zum Schwangerschaftsabbruch bald aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist nicht gewiss. Zumindest nicht, solange die Anzugmänner der FDP an den Entscheidungen beteiligt sein müssen. Zwar wollen SPD und Grüne die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen abschaffen, doch die FDP sieht dafür keine Notwendigkeit. Warum auch das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung priorisieren, wenn die FDP-Fraktion im Bundestag zu drei Vierteln aus Männern besteht?