nd-aktuell.de / 02.04.2024 / Politik / Seite 1

Wieder drastische Zunahme von Kontoabfragen

Die meisten Zugriffe erfolgen durch Gerichtsvollzieher

Matthias Monroy
Auch Schließfächer werden von Banken als Stammdaten geführt und auf Anfrage an Behörden mitgeteilt.
Auch Schließfächer werden von Banken als Stammdaten geführt und auf Anfrage an Behörden mitgeteilt.

Die Zahl automatisierter Kontenabrufe durch Bundes- und Landesbehörden hat sich 2023 im Vergleich zum Vorjahr um ein Viertel auf rund 1,4 Millionen erhöht. Das machte das Finanzministerium vergangene Woche in der Antwort auf eine Kleine Anfrage[1] bekannt. Die Zunahme geht vor allem auf Gerichtsvollzieher zurück, die inzwischen 844 000 Abfragen verzeichnen. Auch die Abfragen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stiegen um rund zehn Prozent auf 430 000.

Das Verfahren wurde nach dem 11. September 2001 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt. Banken und Kreditinstitute müssen laut Gesetz eine Datei mit allen in Deutschland geführten Konten und Depots bereithalten und auf Anfrage Stammdaten ihrer Kunden an Sicherheitsbehörden, Finanzämter, Sozialämter, Unterhaltsvorschussstellen sowie Arbeitsagenturen herausgeben, seit 2013 auch an Gerichtsvollzieher.

Zu den Stammdaten gehören Kontonummern sowie Namen von Inhabern und Verfügungsberechtigten, ab 2020 außerdem Adressen und Steuernummern.

Alle Abfragen müssen gemäß der Abgabeordnung[2] über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Bereits in den Vorjahren hatte sich die Zahl stetig erhöht, wie Anfragen der konservativen Opposition[3] ergaben. 2017 lag diese noch unter 700 000.

Polizeibehörden des Bundes und der Länder nutzen das Verfahren laut der aktuellen Parlamentsdrucksache immer noch sehr selten. Beim Verfassungsschutz stieg die Zahl jedoch gegenüber 2022 um ein Drittel auf 984.

Links:

  1. https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010841.pdf
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html
  3. https://dserver.bundestag.de/btd/20/027/2002751.pdf