4,7 Monate warten auf Hartz-Bescheid

Bearbeitungszeit für Widersprüche gesunken / Gesetzliche Frist noch immer überschritten

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Lange Bearbeitungszeiten bei Widersprüchen gegen den Hartz-IV-Bescheid sind noch immer ein Problem. Doch zumindest geht es inzwischen etwas schneller. Die Bearbeitungsdauer ist nach Darstellung von Arbeitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) erheblich verkürzt worden, so dass gute Aussichten bestehen, die gesetzlich festgelegte Drei-Monats-Frist künftig landesweit einzuhalten.

Durchschnittlich sei die Bearbeitungsdauer gegenüber Ende 2006 von 9,4 auf 4,7 Monate gesunken. Diesen Trend gebe es nahezu überall im Land. Doch über den Einzelfall sagen die Daten wenig aus, räumt Ziegler ein. So könnte zum Beispiel in dringenden Fällen die Bearbeitungszeit auch erheblich verringert werden.

Noch vor einigen Monaten musste Ziegler rundweg einräumen, dass die Fristen bei den Widerspruchsverfahren gegen Hartz-IV-Bescheide eindeutig »zu lang« seien. Sie kritisierte damals, dass beispielsweise im Landkreis Barnim durchschnittlich 17 Monate vergehen, bis die betroffenen Menschen Gewissheit haben, im Kreis Elbe-Elster 16 Monate und in Cottbus 14 Monate. Inzwischen habe der Kreis Barnim die Bearbeitungsdauer auf sechs Monate reduziert, Elbe-Elster auf acht Monate und Cottbus auf zwei Monate, heißt es jetzt.

In der Prignitz und im Havelland vergingen im vergangenen Jahr im Schnitt drei Monate. In der Prignitz ist es dabei geblieben, im Havelland dauert es jetzt nur noch zwei Monate. Es gab übrigens den Verdacht, dass die Behörden die Bearbeitung der Widersprüche bewusst verzögerten, um Geld einzubehalten, mit dem sich arbeiten lässt.

Wie dem auch sei: Schlecht sieht es immer noch bei den Gerichten aus. Viele Menschen nehmen ihre Hartz-IV-Bescheide nicht einfach so hin und auch nicht die Ablehnung eines Widerspruchs. Sie ziehen vor die Sozialgerichte, die deswegen völlig überlastet sind. Nach der Einführung von Hartz IV stieg die Zahl der Klagen an den Sozialgerichten insgesamt um 25 Prozent. 22 Prozent aller Klagen, die im Jahr 2005 an den märkischen Sozialgerichten eingereicht wurden, betrafen Hartz IV. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2006 waren es schon 32 Prozent.

Der Landtagsabgeordnete Christian Görke (LINKE) zitiert die Präsidentin des Bundessozialgerichtes, noch nie habe eine neue Gesetzgebung einen derartigen Klageboom ausgelöst.

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