Zu arm für die Klassenfahrt
Sozialgericht soll klären, ob Jobcenter volle Kosten übernehmen
Die in Neukölln lebende Lianquiray Painemal ist empört. Ihr zehnjähriger Sohn Nikita hatte sich auf die lange geplante Klassenfahrt gefreut. Doch plötzlich war seine Teilnahme aus finanziellen Gründen unsicher.
Dass die ALG-II-Bezieherin die 206 Euro nicht alleine aufbringen konnte, war klar. Deshalb stellte Frau Painemal bei ihrem Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Doch dort wurde ihr mitgeteilt, dass für die Schulreise ihres Sohnes nur 130 Euro übernommen werden können. Dabei berief sich das Jobcenter auf ein Rundschreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juni. Danach seien für Klassenfahrten bis zu fünf Tagen pauschal maximal 130 Euro erstattungsfähig. Der Restbetrag sei von den Eltern aufzubringen. Falls d...
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