Schon wieder soll der vermeintliche Kampf gegen Antisemitismus herhalten, um Kunst- und Wissenschaftsfreiheit einzuschränken – am Rechtsweg vorbei. Eine geplante Bundestagsresolution [1]von Ampel und CDU will Fördermittelvergabe an eine Antisemitimus-Prüfung nach der umstrittenen IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus koppeln. Prüfen soll womöglich der Verfassungsschutz.
Zunächst mag das richtig klingen: Wer antisemitisches Gedankengut verbreitet, sollte dafür nicht auch noch Geld vom Staat bekommen. Hier gibt es aber zwei Probleme: Erstens sind präventive Gesinnungsprüfungen dieser Art grundsätzlich nicht verfassungskonform. Und zweitens ist die IHRA-Definition so vage formuliert, dass damit die Tore für Machtmissbrauch[2] geöffnet würden – indem etwa Kritik an der israelischen Regierung durch politisch unliebsamer Gruppen[3] als antisemitisch gewertet wird. Genau deshalb heißt es in der Definition explizit, sie sei nicht rechtlich bindend. Daran ist schon die geplante Antisemitismus-Klausel des Berliner Kultursenators Joe Chialo gescheitert – die juristischen Bedenken waren zu groß.
Was per Gesetz nicht geht, versucht man auf anderem Wege: Eine Resolution ist nämlich nur eine Meinungsäußerung des Parlaments und nicht rechtsbindend. Wie aber schon die BDS-Resolution gezeigt hat: De facto setzen deutsche Institutionen diese Empfehlungen trotzdem um – meist aus vorauseilendem Gehorsam. Wenn jetzt auch noch der Verfassungsschutz in Spiel gebracht wird, heißt es in Deutschland bald: Kunst- und Wissenschaftsfreiheit adé!