nd-aktuell.de / 06.11.2007 / Brandenburg / Seite 20

Antifaschisten freigesprochen

Amtsgericht Zehdenick behandelte die versuchte Blockade eines Nazi-Aufmarsches in Halbe

Jörg Meyer

Es hätte auch schneller gehen können. Unter großem öffentlichen Interesse wurden gestern zehn Antifaschisten in einem Sammelverfahren vor dem Zehdenicker Amtsgericht freigesprochen. Sie sollten gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben.

Als am 3. März dieses Jahres eine von zwei Kundgebungen gegen einen Naziaufmarsch in Halbe beendet war, widersetzten sich rund 100 Antifaschisten der polizeilichen Anordnung, zur anderen Kundgebung zu gehen. Nach mehrmaliger Aufforderung räumte die Polizei die Straße, kesselte 70 Personen und schickte ihnen in der Folge Bußgeldbescheide über je 126,84 Euro (ND berichtete). Gut 30 von ihnen weigerten sich zu zahlen. Für sie ist es ihr gutes Recht und ihre Pflicht, gegen Nazis zu protestieren.

Doch nach Ansicht der Polizei war die Kundgebung beendet. Die Menschen standen damit nicht mehr unter dem Schutz des Versammlungsrechts. Das bestätigte auch ein Hundertschaftführer aus Bayern, der als Zeuge vor Gericht aussagte.

Die AnwältInnen der Angeklagten argumentierten dagegen, dass es sich um eine »spontane Versammlung« gehandelt habe, die somit vom Grundgesetz geschützt sei. Es hätte einer deutlich vernehmbaren Auflösungserklärung der Polizei bedurft, bevor die Straße geräumt wurde. Diese Erklärung habe es aber nicht gegeben. Damit sei die Räumung rechtswidrig erfolgt und so könne auch keine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Dem stimmten sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt bereits mittags zu.

Zur Einstellung des Verfahrens wollte sich der Staatsanwalt dennoch nicht durchringen. Plötzlich gab er zu Bedenken, dass die Aufforderung der Polizei ebenso gut eine »spontane Beauflagung« der Spontanversammlung hätte sein können und damit rechtens. Er beantragte deshalb die Lesung von 36 Seiten Einsatzprotokoll und Sichtung von mehrstündigem Videomaterial. Der Ankläger wollte so prüfen, ob hinter der polizeilichen Aufforderung »bitte begeben Sie sich zu der anderen Kundgebung« nicht doch eine mündliche Auflage zum Ort der Versammlung steckte. Alle anderen rollten mit den Augen. Der Richter wies den Beweisantrag zurück und sprach die zehn Angeklagten am späten Nachmittag frei.

Übrigens: Ein paar Unterstützer begrüßten die Angeklagten mit Transparenten vor dem Amtsgericht. Ein eifriger Ortspolizist sah darin eine nicht angemeldete Versammlung, rief flugs Verstärkung herbei und ließ Personalien feststellen. Den Leuten droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Auf ein Wiedersehen in Zehdenick!