nd-aktuell.de / 13.05.2025 / Berlin / Seite 1

Mieten in Berlin: Frau Smolarek hat Eigenbedarf

Anwältin Carola Handwerg deckt am dritten Verhandlungstag weitere Widersprüche in den Darlegungen der Kläger auf

Peter Nowak
Treppenhaus im Amtsgericht Charlottenburg
Treppenhaus im Amtsgericht Charlottenburg

Bis auf den letzten Platz besetzt war am Dienstagvormittag Saal 142 im Amtsgericht Charlottenburg. Ein Großteil der Besucher*innen war gekommen, um Monika Smolarek zu unterstützen. Die Mieterin wehrt sich gegen eine Eigenbedarfskündigung. Gemeinsam mit ihrer Rechtsanwältin Carola Handwerg kämpft sie vor Gericht um den Verbleib in ihrer Wohnung.

Am Dienstag war der Käufer der Wohnung geladen, der Monika Smolarek auf Auszug verklagt hat. Wie bei den vorigen Terminen ließ sich der Kläger von seinem Vater vertreten, der Anwalt ist und Immobilien besitzt. Der Kläger gab an, die Wohnung im Internet gefunden und gekauft zu haben, weil er sie sich finanziell leisten konnte. Er bewohne bisher ein zwölf Quadratmeter großes Zimmer unter dem Dach des elterlichen Hauses und wolle mit seiner Freundin eine eigene Wohnung beziehen.

Auf Nachfrage von Rechtsanwältin Handwerg verneinte der Kläger, weitere Wohnungen und Immobilien zu besitzen. Im Anschluss holte die Anwältin einen Grundbucheintrag aus den Akten, in dem der Kläger als Miteigentümer eines Eckhauses in Charlottenburg aufgeführt ist. Das musste der Kläger schließlich einräumen, betonte aber, dass er darauf keinen Zugriff habe. Sein Vater ergänzte, dass es sich um eine Eigentümer*innengesellschaft handele, an der Vater, Sohn und andere Verwandte Anteile besäßen.

»Nach diesen vielen Widersprüchen müsste meine Mandantin den Prozess eigentlich gewinnen.«

Carola Handwerg Rechtsanwältin

Der Vater habe selbst sogar einige Zeit in dem Haus gewohnt, was aber schon lange her sei. Dass sein Name noch immer auf einer der Klingeln stehe, erklärte er damit, dass er das Schild nicht entfernt habe, weil er dann eine Klingelanlage mit 19 Namen hätte ersetzen müsse. Warum er nicht einfach den Namen von dem einen Klingelschild entfernen konnte, blieb unbeantwortet.

Der Name auf dem Klingelschild war nicht der einzige Widerspruch in der Verhandlung. So gab der Kläger an, er habe sich die Wohnung vor dem Kauf angesehen, musste sich aber auf Vorhalt von Carola Handwerg korrigieren. Es sei sein Bruder gewesen, der die Wohnung angeblich gründlich inspiziert hatte. Wie dieser das innerhalb der einen Minute, in der er laut Handwerg in der Wohnung war, hinbekommen haben soll, blieb offen.

Ungeklärt bleibt auch, warum der Bruder laut Monika Smolarek zu ihr gesagt hat, sie müsse sich keine Sorgen machen. Der Kauf sei eine Kapitalanlage. Der Kläger behauptete, mehrere Besuchstermine seien gescheitert, weil Smolarek sie abgelehnt habe. Diese konnte aber nachweisen, dass der Kläger gar keinen Kontakt mit ihr hatte, sondern nur mit dem Makler, der verschiedene Terminvorschläge abgelehnt hatte.

»Nach diesen vielen Widersprüchen müsste meine Mandantin den Prozess eigentlich gewinnen«, sagte Handwerg. Doch sie ist skeptisch, weil die Richterin schon erklärt hat, sie überlege, wie sie auf den Härtefallantrag reagiere, den Handwerg gestellt hat. Dort wird unter anderem ausgeführt, dass die Mieterin trotz intensiver Suche bisher keine bezahlbare Wohnung gefunden hat. »Ein solcher Härtefall wird dann aktuell, wenn ein Eigenbedarf des Klägers auf die Wohnung anerkannt wird. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Richterin das beabsichtigt«, so die Befürchtung von Handwerg.

Mehrere Prozessbesucher*innen zeigten sich im Anschluss unzufrieden, dass die Richterin erkennbar parteiisch zugunsten der Klägerseite agiert habe. Viele sind selbst Mieter*innen, die schon Erfahrungen mit Eigenbedarfskündigungen gemacht haben. »Wir wollen Monika Smolarek mit dem Prozessbesuch unsere Solidarität zeigen«, sagte eine der Anwesenden.

Smolarek hat eine Petition unter dem Titel »Unsere Familie soll raus, damit andere profitieren« gestartet. Sie sagte, sie kämpfe nicht nur für sich und ihre Familie, sondern auch für andere Mieter*innen. Ob sie Erfolg hat, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Dann will die Richterin einen Beschluss verkünden.