nd-aktuell.de / 19.05.2025 / Politik

Aktivist der Letzten Generation kommt nach fünf Monaten frei

Karl Braig war der erste Unterstützer der ehemaligen Klima-Protestgruppe, der infolge einer gerichtlichen Verurteilung inhaftiert wurde

Anton Benz
15. März 2025, Kempten, Bayern: Karl Braig verlässt nach seiner Entlassung die Justizvollzugsanstalt.
15. März 2025, Kempten, Bayern: Karl Braig verlässt nach seiner Entlassung die Justizvollzugsanstalt.

Der Klimaaktivist Karl Braig hat am Donnerstag nach fünf Monaten Haft das Gefängnis verlassen. Das Amtsgericht Passau hatte ihn im März 2023 wegen zweier Sitzblockaden zu einer fünfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt[1]. Da sich Braig jedoch weigerte, eine Bewährungsauflage von 500 Euro zu zahlen, musste er die Haftstrafe antreten. Er war nach eigenen Angaben der erste Unterstützer der ehemaligen Klima-Protestgruppe[2], der infolge einer gerichtlichen Verurteilung inhaftiert wurde. Zuvor hatte es demnach lediglich sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen gegeben, die Protestierende antreten mussten, wenn sie eine Geldstrafe nicht bezahlt hatten.

Seine Entscheidung, ins Gefängnis zu gehen, bereute Braig bei seiner Freilassung nicht. »Dann wäre ich drei Jahre politisch tot gewesen«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Während der dreijährigen Bewährungszeit hätte er nicht an weiteren Protestaktionen teilnehmen können. Nach seiner Entlassung will er sich wieder aktiv für Umweltschutz und Klimagerechtigkeit[3] einsetzen.

Braigs Gefängnisaufenthalt wird derweil ein juristisches Nachspiel haben: Seit über 20 Jahren ernährt der Mann sich nach eigenen Angaben vegan, in der JVA Kempten erhielt er aber keine tierfreie Kost, was ihm nach eigenen Angaben körperlich und psychisch schadete.

Wie der Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft (RAZ), der Braig rechtlich unterstützt, mitteilte, zog dieser nach einer erfolglosen Beschwerde bei der Amtsleitung vor das Landgericht Kempten. Auch dort blieb Braig erfolglos, weshalb er beim Oberlandesgericht (OLG) Bayern Rechtsbeschwerde eingelegt hat. Eine Entscheidung des OLG steht noch aus. Sollte auch das OLG die Beschwerde ablehnen, bestehe die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Der RAZ verweist dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der 2022 feststellte, dass vegane Ernährung ein Menschenrecht ist und auch im Gefängnis ermöglicht werden muss.

Die Letzte Generation war eine deutsche Klimaschutzgruppe. Sie hat sich im Februar 2025 in die beiden Gruppen »Neue Generation« und »Widerstandskollektiv« aufgeteilt.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187615.klimaaktivismus-erster-der-letzten-generation.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190663.klimaaktivismus-ende-der-letzten-generation-scheitern-an-einer-falschen-strategie.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188649.sozialer-protest-studie-ueber-klimaaktivismus-einschuechterung-mit-system.html