Aus grundsätzlichen Erwägungen kann man froh darüber sein, dass das Bundesverwaltungsgericht das »Compact«-Verbot[1] aufgehoben hat. In erster Linie handelt es sich bei dem extrem rechten Schmierblatt immer noch um ein Presseerzeugnis und das Gericht hat die Meinungs- und Pressefreiheit hoch gewichtet. Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser hätte das ahnen können. Mit einem inhaltlich schwachen Verbot ein Presseerzeugnis angreifen, das war riskant und ist jetzt gescheitert. Für »Compact« und Co. [2]ist die Entscheidung ein Sieg und eine Anleitung: Verfassungsfeindliche Inhalte sind kein Problem, solange sie von genügend anderen Inhalten begleitet werden. Verschwörungstheorien und Geschichtsrevisionismus eignen sich dabei als Füllmaterial, weil sie, wie das Gericht meint, von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Über den Verbotsversuch und die Entscheidung des Gerichts kann man trefflich streiten. Unstrittig dürften die negativen Folgen sein. »Compact« und die extreme Rechte feiern. Sie halten ihre Medien jetzt für nicht verbietbar. Das werden sie ausnutzen und mehr hetzen. Auch die Debatte über ein AfD-Verbot wird die Entscheidung negativ beeinflussen. Verbotsskeptiker*innen, die in der CDU eine überwältigende Mehrheit haben und die es auch bei SPD und Grünen gibt, werden die Entscheidung als Stütze für ihre Haltung nutzen. Es ist zu befürchten, dass das Scheitern des »Compact«-Verbots auch Bemühungen um ein Verbot der AfD für Jahre äußerst erschwert.