Berlinweit gilt künftig ein Waffen- und Messerverbot in Bussen und Bahnen. Eine entsprechende neue Rechtsverordnung hat der Senat bei seiner jüngsten Sitzung beschlossen, wie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Dienstag auf der Senatspressekonferenz mitteilte. Das Verbot soll voraussichtlich Mitte Juli in Kraft treten. »Das berlinweite Waffen- und Messerverbot[1] umfasst die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Auch Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und beidseitig begrenzte Zugänge sind von der Verordnung erfasst«, teilte der Senat zum Beschluss mit.
Polizist*innen bekommen mit der neuen Rechtslage die Möglichkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren, ob jemand zum Beispiel in der U-Bahn eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Anlasslose Polizeikontrollen werden bereits an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten und schon bestehenden Messerverbotszonen[2] umgesetzt. In der Vergangenheit wurde kritisiert, dass sie Racial Profiling ermöglichen. Das heißt, dass Menschen aufgrund rassistischer Zuschreibungen mit höherer Wahrscheinlichkeit kontrolliert werden.
Nach einer tödlichen Messerattacke in einer U-Bahn hatte die Innenverwaltung bereits Mitte April eine Ausweitung des Waffen- und Messerverbots auf den ÖPNV angekündigt. Ein Waffen- und Messerverbot gilt bereits im Görlitzer Park, am Kottbusser Tor in Kreuzberg und am Leopoldplatz im Wedding. Damals kritisierte selbst die Berliner Gewerkschaft der Polizei die Maßnahme als wirkungslos[3].
Laut Mitteilung der Innenverwaltung ist Ziel der nun beschlossenen Erweiterung, »für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen – besonders in Bahnen und auf Bahnhöfen, wo viele Menschen auf engem Raum unterwegs sind«. Durch das Messerverbot soll demnach das »Risiko von Angriffen mit Waffen oder Messern verringert und so Fahrgäste geschützt werden.«
Ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern stellt laut Senatsbeschluss in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit dar und soll mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden. »Außerdem können verbotswidrig mitgeführte Gegenstände eingezogen werden«, heißt es in der Mitteilung des Senats. Die Innenverwaltung teilt außerdem mit, dass es für bestimmte Berufsgruppen Ausnahmen vom Verbot gebe, »zum Beispiel für Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden sowie für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte«.
Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus kritisiert die nun beschlossene Ausweitung der Messerverbotszonen auf den gesamten ÖPNV als »symbolpolitischen Aktionismus«, wie es in einer Pressemitteilung heißt. »Evaluationen von Messerverbotszonen haben aufgezeigt, dass sie weder die objektive Sicherheit erhöhen noch das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern«, sagt Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.
Auch Franco sieht in den anlasslosen Polizeikontrollen ein »Einfallstor für Racial Profiling«. »Gerade an stark frequentierten U- und S‑Bahnstationen braucht es mehr ansprechbares Personal, Präsenz und soziale Angebote gegen die zunehmende Verwahrlosung in und um die Bahnhöfe«, so der Grünen-Politiker. Mit dpa