Was Radfahrer bei einer Verkehrskontrolle erwartet, welche Bußgelder bei defekter Klingel und Co. drohen und welche Konsequenzen Verstöße mit dem Rad für den Autoführerschein haben können, weiß Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Grundsätzlich kann sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt Kontrollen durchführen. Die Polizei ist für die allgemeine Verkehrsüberwachung zuständig und nimmt bei Kontrollen auch Radfahrer in den Fokus[1], besonders wenn diese auffälliges Verhalten zeigen oder gegen Verkehrsregeln verstoßen. Das Ordnungsamt übernimmt in vielen Kommunen spezifische Überwachungsaufgaben, etwa im Rahmen der Durchsetzung lokaler Vorschriften.
Fahrradfahrer können wie Autofahrer kontrolliert werden, wenn es um die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Verkehrssicherheit [2]geht. Die Behörden dürfen prüfen, ob das Fahrrad den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ebenso kann die Verkehrstüchtigkeit des Radfahrers kontrolliert werden. Bei Fahrrädern gibt es jedoch keine Pflicht, Dokumente wie Führerschein oder Fahrzeugschein mitzuführen.
Ohne einen konkreten Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist der Fahrer nicht verpflichtet, einer Durchsuchung seines Fahrrads oder seiner persönlichen Gegenstände zuzustimmen. Es steht dem Fahrradfahrer zudem zu, die Legitimation der Beamten einzusehen.
Fahrradfahrer sind nicht verpflichtet, einem Alkohol- oder Drogentest zuzustimmen sowie aktiv an solchen Tests teilzunehmen. Allerdings dürfen die Behörden bei konkretem Verdacht, dass ein Fahrradfahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, entsprechende Tests anordnen.
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Fahrräder müssen laut § 63 a Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmte Anforderungen erfüllen, um als verkehrssicher zu gelten. Dazu gehören eine funktionierende Lichtanlage, Reflektoren an Pedalen und Rädern, eine Klingel sowie wirksame Bremsen. Das Fahren mit defekten oder fehlenden Einrichtungen kann mit Bußgeldern geahndet werden: So kostet das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit bis 20 Euro, und das Fehlen einer Klingel kann ein Bußgeld bis 15 Euro nach sich ziehen.
Auch wenn Radfahrer keinen Führerschein benötigen, können Verkehrsverstöße mit dem Rad Auswirkungen auf den Führerschein für Kraftfahrzeuge haben. Grundsätzlich können Verstöße mit dem Rad Geldbußen sowie die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille droht die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung. Besteht man die nicht, wird dem Radfahrer die Fahrerlaubnis für Kfz. entzogen. Geblitzt.de/nd