Mit dem sogenannten »Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam« plant die Regierung gleich zwei fundamentale Angriffe auf das Asylrecht. Zum einen handelt es sich bei der Gesetzesvorlage um eine Selbstermächtigung der Bundesregierung, indem sichere Herkunftsstaaten künftig nicht mehr per Gesetz – und somit durch Bundestag und Bundesrat – definiert werden sollen, sondern per Verordnung von der Regierung selbst. Dies ist eine immense Einschränkung parlamentarischer Kontrolle und wider den deutschen Föderalismus. Das Ziel dieses autoritären Machtzuwachses der Exekutiven ist bereits im Gesetzentwurf dargelegt: »Die Bestimmung von Herkunftsstaaten als sicher beschleunigt Verfahren und signalisiert Personen aus diesen Herkunftsstaaten, dass Anträge auf internationalen Schutz regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg haben.« Vom Export- zum Abschiebeweltmeister quasi.
Zum Anderen beinhaltet der Entwurf die Abschaffung der verpflichtenden Bestellung eines Rechtsbeistands in Abschiebehaft, was eine eklatante Schlechterstellung der Betroffenen bedeutet. Der Deutsche Anwaltverein schlägt bereits Alarm[1] und lehnt den Gesetzesentwurf komplett ab. Kommende Klagen sind sicher; so bewertet er die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung als unvereinbar mit EU-Recht. Deutsche Effizienz – ein Asyl-Ermächtigungsgesetz zur effizienteren Menschenverachtung. Da sind rechtsstaatliche Prinzipien nun mal hinderlich.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192515.bundestag-asyl-wird-abgeschoben.html