So bestimmt es der im vergangenen Jahr in die StVZO aufgenommene § 60 (»Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen«). Damit endet die einjährige Übergangsfrist. Wie die Gasprüfung abläuft, welche Bußgelder drohen und was es sonst zu beachten gibt: Markus Lau, Technikexperte beim DVFG, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zur Prüfpflicht.
Ist die Gasprüfung auch für Wohnwagen verpflichtend?
Ja! Die Pflicht zur Gasprüfung gilt erstmals nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen.
Welche Prüfintervalle gelten für die Gasprüfung?
Flüssiggasanlagen [1]in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre geprüft werden. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme. Wer sein Fahrzeug umbaut und prüfpflichtige Änderungen vornimmt, muss die Flüssiggasanlage ebenfalls vor der Wiederinbetriebnahme überprüfen lassen.
Ist die Gasprüfung Teil der Hauptuntersuchung (HU) oder eine eigenständige Prüfung?
Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und damit unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).
Ist eine Gasprüfung auch auf dem Campingplatz möglich?
Ja! Anerkannte Sachkundige können die Gasprüfung auch auf dem Campingplatz[2] vornehmen.
Was droht bei Missachtung der Prüfpflicht?
Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Freizeitfahrzeugs nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei mehr als vier bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht Monaten).
Wozu dient der professionelle Check?
Die Gasprüfung ist eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können. Der professionelle Check schützt Personen in und außerhalb des Fahrzeugs vor den Gefahren eines defekten Gasgeräts oder einer undichten Anlage.
Wie läuft eine Gasprüfung ab?
Bei der Gasprüfung checken anerkannte Sachkundige die gesamte Gasanlage im Freizeitfahrzeug auf ihre einwandfreie Funktion. Drei Komponenten sind entscheidend:
Umfasst die Gasprüfung auch mobile Gasgrillgeräte oder Kartuschenkocher?
Nein! Die Verpflichtung gilt nur für die Flüssiggasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen. Mobile Gasgrills oder Kartuschenkocher, die im Freizeitfahrzeug transportiert werden, fallen nicht unter die Prüfpflicht.
Wer sind anerkannte Sachkundige?
Anerkannte Sachkundige sind z. B. Angestellte von Prüforganisationen, Wohnmobilhändlern, Kfz-Werkstätten und SHK-Fachbetrieben. Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger durch den DVFG ist der erfolgreiche Abschluss eines G 607-Lehrgangs an der Deutschen Flüssiggas Akademie sowie die regelmäßige Weiterbildung.
Wo findet man einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung?
Über das DVFG-Portal für die Gasprüfung in Wohnwagen und Wohnmobilen finden Camper einfach Prüferinnen und Prüfer in ihrer Nähe: https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de dpa/nd