nd-aktuell.de / 29.08.2025 / Politik

Tanzdemo in Aachen verboten

Polizei bezweifelt politischen Charakter – Gericht bestätigt das

Sebastian Weiermann
Eine Krachparade gab es letztes Jahr auch in München.
Eine Krachparade gab es letztes Jahr auch in München.

2019 gab es in Aachen die erste Krachparade, eine Tanzdemo für die freie Kulturszene. Seitdem wurde die Krachparade zum Erfolg.[1] Letztes Jahr tanzten mehrere Tausend Menschen durch die Stadt im Dreiländereck. Und auch politisch erzielte die Parade Erfolge. So forderte sie einen Nachtbürgermeister, der zwischen Feiernden, Nachbar*innen und Behörden vermittelt. Inzwischen gibt es den Nachtbürgermeister.

Auch am kommenden Samstag soll wieder gefeiert und gefordert werden. Doch die diesjährige Krachparade steht auf der Kippe. Statt der üblichen Einladung zu einem Kooperationsgespräch erhielt Simon Jentgens von der Aachener Polizei vor Kurzem einen Feststellungsbescheid. Darin erklärte die Polizei, dass sie am politischen Charakter der Parade zweifle. Es fehle ein sichtbarer politischer Ausdruck, Teilnehmer*innen konsumierten Alkohol und andere Betäubungsmittel, das Ganze sei eine Party und keine politische Demonstration. Die Organisator*innen sollten bei der Stadt Genehmigungen für eine Veranstaltung beantragen.

Gemeint sind damit Veranstaltungen wie Straßenfeste, Konzerte, Flohmärkte. Dafür braucht es zahlreiche Genehmigungen, Konzepte und einiges mehr. Für politische Demonstrationen sind die Hürden erheblich niedriger. Dass die Krachparade eine politische Versammlung ist, daran kann man eigentlich keinen Zweifel haben. Über die Homepage und Social Media werden klar politische Forderungen kommuniziert. »Keine Verdrängung von Clubs und DIY-Spaces durch Gentrifizierung oder Bauprojekte.«, heißt es in einer der sieben Forderungen. Eine andere ist ein städtischer Fördertopf für Subkultur, eine weitere die Abschaffung der Sperrstunde, für »eine lebendige und freie Nachtkultur«.

Eigentlich eine eindeutige Sache: Die Krachparade ist eine Demonstration. Das sieht man aber nicht nur bei der dortigen Polizei anders, sondern auch beim Verwaltungsgericht Aachen. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, die Parade sei als gemischte Veranstaltung zu bewerten, bei der »den Veranstaltungselementen, die nicht auf eine Meinungsbildung zielen, ein deutliches Übergewicht zukommt«. Bei der Beurteilung käme es auf die »Perspektive eines durchschnittlichen Betrachters« an. Dieser würde die Wagen der Parade »lediglich als Konzertbühne« wahrnehmen. Discokugeln und bunte Lichter überwögen gegenüber Bannern, Plakaten, Flyern »oder anderen Elementen, mit denen eine Meinungsäußerung erfolgt«. Es sei bei der kommenden Parade nicht anzunehmen, dass »die Meinungsbildung bei der geplanten Veranstaltung in den Vordergrund tritt«. Deswegen bestätigte das Verwaltungsgericht das Verbot.

Die Organisator*innen der Krachparade können die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen. Sie haben um Spenden gebeten und angekündigt, vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu ziehen. Dass die Richter*innen in Münster die Krachparade wieder zur Versammlung machen, ist gut möglich. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied in der Vergangenheit immer wieder, etwa beim Klimacamp 2017[2] oder bei verschiedenen Konflikten um den Hambacher Forst, zu Ungunsten von Versammlungen. In Münster wurden die entsprechenden Entscheidungen dann korrigiert. Beim Oberverwaltungsgericht ist nämlich der Begriff der Typenfreiheit aus dem Versammlungsrecht bekannt. Die Typenfreiheit besagt, dass Veranstaltende selbst entscheiden, wie ihre Versammlungen aussehen und dass auch Konzerte, Zeltlager und Kuchen verteilen ein politischer Akt sein können. Die Chancen für Krach am kommenden Samstag in Aachen stehen also gut.

Links:

  1. https://krachparade-aachen.de/#forderungen
  2. https://www.bverwg.de/de/pm/2022/33