»Zuerst sollten die Eltern selbst abgesichert sein – gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalls oder eines dauerhaften Verlusts ihrer Arbeitskraft«, sagt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV). Dafür kommen eine Risikolebensversicherung sowie eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung infrage.
Unverzichtbar ist zudem eine private Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Familienmitglieder Schäden bei Dritten verursachen. Unerlässlich ist ein Familientarif, der auch Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt. Dann sind selbst Schäden gedeckt, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht wurden (im Straßenverkehr unter zehn Jahren). Sind diese Basisabsicherungen [1]vorhanden, lohnt der Blick auf eine Absicherung des Kindes gegen Invalidität. Eine dauerhafte schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes kann auch bei den Eltern zu einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit führen und damit das Einkommen verringern. Um sich für diesen Fall abzusichern, ist der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung wichtig. Sie leistet bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit des Kindes ein lebenslanges Tagegeld.
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Eltern sollten zudem prüfen, ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für ihr Kind sinnvoll ist. »Wird eine BU früh abgeschlossen, sichert man sich den Schutz dauerhaft und vermeidet, später wegen Vorerkrankungen oder eines schwer versicherbaren Berufs keinen Vertrag mehr zu bekommen«, erklärt Boss. Eine früh abgeschlossene BU kann viele Vorteile bieten, weil der Abschluss in jungen Jahren meist unkomplizierter ist. Doch können die Beiträge für Familien auch eine spürbare finanzielle Belastung sein. Wichtig sei, dass die Bedingungen bei Schülern eindeutig geregelt sind und der Vertrag flexible Möglichkeiten zur Anpassung bietet – etwa durch Dynamisierungen und Nachversicherungsgarantien. BdV/nd