nd-aktuell.de / 22.09.2025 / Ratgeber

Pfand auch für verbeulte Dosen

Pfandautomaten erkennen Flaschen und Dosen oft nur, wenn sie nicht beschädigt sind und Code oder Logo gut lesbar sind

Mehrweg – Pfand auch für verbeulte Dosen

Verbraucher dürfen Einweg-Leergut in jeder Verkaufsstelle zurückgeben, die Einweg-Verpackungen aus gleichem Material verkauft. »Wenn ein Händler Getränkedosen verkauft, muss er alle Getränkedosen zurücknehmen, unabhängig von Marke, Form oder Inhalt«, so Annett Reinke, Juristin bei der VZB. Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern müssen Leergut nur für Marken zurücknehmen, die sie im Sortiment haben. Pfandpflicht gilt für alle Getränkedosen und Einweg-Flaschen aus Glas und Kunststoff, die zwischen 100 Millilitern und drei Liter fassen. Bei Mehrweg [1]sind Händler nur verpflichtet, Leergut an der Verkaufsstelle zurückzunehmen, an der es gekauft wurde. Doch sind die meisten kulant und erstatten das Pfand für Leergut der von ihnen angebotenen Marken und Formen, auch wenn sie dort nicht gekauft wurden.

Pfandautomaten erkennen Flaschen und Dosen oft nur, wenn sie nicht beschädigt sind und der EAN-Code sowie gegebenenfalls das Pfandlogo gut lesbar sind. Trotzdem müssen Händler auch beschädigtes, aber eindeutig identifizierbares Leergut gegen Pfand erstatten.

Lesen Sie auch: Flasche ist Flasche. Mehrweg hat Vorteile[2] – Birthe Berghöfer sprach mit Steffen Schmidt über Wein in Mehrweg-Bierflaschen, die neuerdings in Freiburg verkauft werden.

Pfandbons gelten rechtlich als Gutscheine: Sie sind ab Ende des Jahres, in dem sie gedruckt wurden, drei Jahre gültig. Man kann sie normalerweise nur in der Filiale abgeben, in die man das Leergut gebracht haben. VZB/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186303.zero-waste-in-berlin-nicht-wegwerfen-bitte-weiterverwertung-statt-muelltonne.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1180611.dr-schmidt-erklaert-die-welt-flasche-ist-flasche-mehrweg-hat-vorteile.html