Pauschalurlauber sind gesetzlich gut abgesichert. Treten etwa bei der An- oder Abreise Probleme auf oder entspricht die Unterkunft nicht den gebuchten Leistungen, haben Betroffene eventuell Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter. Beispielsweise können sie eine Erstattung eines Teils der Reisekosten oder eine Entschädigung verlangen. »Um dies zu prüfen, hat die Verbraucherzentrale den interaktiven Pauschalreise-Check entwickelt«, erklärt Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
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Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauber in wenigen Schritten prüfen, ob sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Verbraucher die Forderungen direkt und verbindlich geltend machen können. Zu finden ist das Tool unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/100823[2]
Mit Blick auf die Herbstferien ergänzt Neukamp: »Wenn Reisende am Urlaubsort meinen, dass etwas nicht der vereinbarten Leistung entspricht, sollten sie den Reiseveranstalter unverzüglich informieren.« Auch sei wichtig, gut zu dokumentieren und Nachweise zu sammeln – so durch Fotos. Nur wer nachweisen kann, dass die Reise nicht wie vereinbart war, kann seine Rechte auch durchsetzen. vzb/nd
Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Terminvereinbarung unter: (0331)98229995