Flexibilität und soziale Sicherheit

Kontroverse um das Konzept der Flexicurity

Anlässlich des »Grünbuchs Arbeitsrecht« der EU-Kommision und des darin im Mittelpunkt stehenden Konzepts der Flexicurity wird eine Reform des Arbeitsrechts debattiert.

Flexicurity, eine Wortschöpfung aus flexibility und security, soll einerseits betriebliche Forderungen nach Flexibilisierung und andererseits Bedürfnisse von Beschäftigten nach sozialer Sicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Als Musterbeispiel dafür gilt Dänemark, wo es wenige gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz gibt. Gleichzeitig ist aber die soziale Absicherung durch höheres Arbeitslosengeld und Beschäftigungssicherheit aufgrund einfacher Möglichkeiten zum Arbeitsplatzwechsel wegen der boomenden Wirtschaft gewährleistet.

Aus Gewerkschaftskreisen werden diese Ideen kritisch betrachtet. Der Berliner Landesverband von ver.di kritisiert die von der EU-Kommission favorisierte Deregulierung und Flexibiliserung des Arbeits- und Tarifrechts sowie die Aushöhlung des Kündigungsschutzes, weil diese in Deutschland nicht die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpft, sondern zur Ausweitung von prekären Beschäftigungsverhältnissen geführt habe.

Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) lud Anfang der Woche den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und Peter Clever von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, über Chancen und Risiken von Flexicurity zu debattieren. Für Clever steht nicht die Sicherung des Arbeitsplatzes, sondern die Gewährleistung der Beschäftigung auch auf wechselnden Arbeitsplätzen im Vordergrund. Deshalb spricht er sich auch für befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit aus. Die Beschäftigung in einer Zeitarbeitsfirma biete dem Arbeitnehmer Sicherheit und dem Unternehmen Flexibilität im Umgang mit seinem Personal. Dass dabei vereinzelt auch niedrige, sittenwidrige Löhne gezahlt werden, bedauerte Clever.

Diese Probleme seien aber kein Einzelfall, so Frank Bsirske. Leiharbeit werde teils systematisch eingesetzt um Löhne zu drücken und die Kernbelegschaft zu reduzieren. Dies verunsichere die Beschäftigten. Bsirske hinterfragte, wessen Flexibilität in der momentanen Diskussion zur Debatte stehe, nachdem bereits der Kündigungsschutz aufgehoben und Hartz IV eingeführt wurden. Schon das Bündnis für Arbeit sei gescheitert, weil die Arbeitgeberverbände keine Zusagen für neue Arbeitsplätze machen konnten. Statt des Abbaus von Arbeitnehmerrechten empfahl Bsirske, in das Bildungssystem zu investieren und mit der Einführung eines Mindestlohns der Präkarisierung von Beschäftigungsverhältnissen entgegenzuwirken.

Ob Flexicurity ein Modell für den deutschen Arbeitsmarkt sei, müsse sich erst noch zeigen, meinte Döring. Die Diskussionsveranstaltung habe deutlich gemacht, dass in der Bundesrepublik im Gegensatz zu Dänemark mit dem fehlenden Konsens zwischen den Tarifpartnern ein wesentliches Elemsent zur Durchsetzung von Flexicurity fehle.

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