26 000 Euro – eine saftige Strafe für Mietwucher. So viel muss eine Vermieterin zahlen, die für eine gut 38 Quadratmeter große Bleibe in Friedrichshain eine Miete verlangte, die rund 190 Prozent über dem Mietspiegel lag. Sie muss aber nicht nur büßen, sondern 22 000 Euro an zu viel eingezogener Miete an das Wohnungsamt zahlen. Geld, das der ehemaligen Mieterin zusteht, wenn sie es beantragt.
Das sind erst mal gute Nachrichten. Seit Jahren wissen Wohnungssuchende, dass auf dem Berliner Wohnungsmarkt völlig überzogene Mieten verlangt werden. Und seit die Linkspartei ihre Mietwucher-App[1] aufgesetzt hat und der Senat die Mietpreisprüfstelle, ist klar: Mietwucher ist kein Randphänomen[2]. Man kann nur hoffen, dass sich das Bußgeld in Vermieterkreisen herumspricht.
Es bleiben aber Wermutstropfen. Zum einen gibt es kein Gerichtsurteil, auf das sich Bezirke in Zukunft hätte berufen können – eine anberaumte Gerichtsverhandlung entfiel, weil die Vermieterin ihren Einspruch zurückzog. Viel schwerer wiegen allerdings grundsätzliche Probleme. Es sind immer noch die Mieter*innen, die solche Verfahren starten müssen und ihre zu hohen Mieten dem Wohnungsamt melden müssen.
Das folgt der Annahme, überhöhte Mieten seien Einzelfälle, die man entsprechend einzeln ahnden könne. Doch viel zu hohe Mieten sind längst ein strukturelles Problem des Berliner Wohnungsmarkts. Klar, es sollte künftig mehr solcher Bußgelder geben, aber das reicht nicht. Politische Probleme erfordern politische Lösungen – keine Einzelfallverfolgung, sondern systematische Eingriffe: Mieten deckeln[3], Wohnungskonzerne enteignen[4].