nd-aktuell.de / 17.10.2025 / Berlin

1,8 Promille, menschenfeindlich, gewalttätig

Zwei Angeklagte für brutalen Übergriff verurteilt

Felix Schlosser
Die Täter verwendeten eine Bierflasche wie diese als Waffe.
Die Täter verwendeten eine Bierflasche wie diese als Waffe.

Am Freitag verurteilte das Amtsgericht Tiergarten zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu Freiheitsstrafen, wobei eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden Täter hatten im vergangenen Jahr vor einem Späti[1] in der Bahnhofsstraße von Berlin-Köpenick mehrere Menschen brutal angegriffen.

Zunächst hatten sie ihre Opfer beleidigt und eine Person aus einer vorbeikommenden Gruppe schwarzer Menschen angerempelt, worauf ihnen jemand zurief: »Was soll das?« Daraufhin eskalierte die Situation: Dem mit Zivilcourage eingreifenden Mann wurde ins Gesicht gespuckt. Die Täter bauten sich vor ihm auf und bedrängten ihn mit den Worten: »Ihr wollt doch immer Nazis boxen. Warum macht ihr es nicht, wenn ihr die Gelegenheit dazu habt?«

Zwei Frauen, die sich schützend dazwischen stellten, wurden beiseite gedrückt und der Mann mit Schlägen und einer an den Kopf geschmetterten Bierflasche schwer verletzt. Selbst als er schon am Boden lag, wurde weiter auf ihn eingetreten. Erst mehrere Beamte des Landeskriminalamts, die zufällig dazukamen, verhinderten durch ihr Eingreifen Schimmeres. Der Aussage von drei Polizisten zufolge leistete einer der Täter Widerstand gegen seine Festnahme und versuchte immer wieder, einem Polizisten gegen den Kopf zu schlagen. Die Übeltäter hatten beide jeweils rund 1,8 Promille Alkohol im Blut. Es wurde ihnen auch der Konsum von Amphetaminen und des Rauschmittels THC in erheblichen Mengen nachgewiesen, was sich für sie strafmildernd auswirkte.

Für mehrere ihrer Opfer endete der Abend im Krankenhaus. Der ganz besonders Malträtierte, der die Täter zur Rede gestellt hatte, erlitt ein Trauma, dass es ihm seither nicht mehr erlaubt, seinen Beruf des Stadtplaners auszuüben. An den Folgen der Attacke leidet er heute noch.

Ein Täter wurde nicht zuletzt aufgrund seines langen Vorstrafenregisters zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der andere kam mit einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung und abzuleistenden Sozialstunden davon. Das Strafmaß blieb damit unter den Forderungen des Staatsanwalts, der für den einen Täter drei Jahren Freiheitsstrafe und für den anderen zweieinhalb Jahre ebenfalls ohne Bewährung gefordert hatte. Der Staatsanwalt hob in seinem Plädoyer die offensichtlich menschenfeindliche Gesinnung[2] hervor, aus der heraus die Angeklagten seiner Einschätzung nach gehandelt haben. Er rügte, dass die Angeklagten im Verlauf des Prozesses so gut wie keine Reue oder Einsicht zeigten. Im Gegenteil haben sie dem Staatsanwalt zufolge noch fortwährend behauptet, zuerst habe der Hauptgeschädigte zugeschlagen.

Die Richterin rechnete einem Angeklagten jedoch positiv an, er sei zu jedem Verhandlungstag erschienen, was freilich seine Pflicht ist. Antonia von der Behrens, die Rechtsanwältin des als Nebenkläger aufgetretenen Stadtplaners, äußerte sich nach dem Urteil mit gemischten Gefühlen. »Es ist gut, dass die Zivilcourage des Geschädigten und die hemmungslose Gewalt klar in der Urteilsbegründung benannt worden ist«, sagte sie. »Gefehlt hat allerdings die massive, von den Angeklagten betriebene Täter-Opfer-Umkehr.« Die Frage sei nun, ob die Angeklagten trotz des für sie eher günstigen Urteils Berufung einlegen.

»Es ist gut, dass die Zivilcourage des Geschädigten und die hemmungslose Gewalt klar in der Urteilsbegründung benannt worden ist.«

Antonia von der Behrens Anwältin des Opfers

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191682.rechte-gewalt-brutaler-angriff-in-berlin-koepenick-scheiss-linke-zecken.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190314.berliner-register-vorfaelle-am-tag-n-hoechstand-an-diskriminierung-in-berlin.html