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Rheinmetall Entwaffnen klagt nach Repression bei Anti-Kriegs-Demo

Antimilitaristisches Bündnis wehrt sich gegen gewaltsame Auflösung seiner Parade in Köln

Die Polizei hatte den Protest gegen Deutschlands größten Rüstungskonzern in Köln von Beginn an massiv drangsaliert und schließlich gekesselt – wegen Nichtigkeiten.
Die Polizei hatte den Protest gegen Deutschlands größten Rüstungskonzern in Köln von Beginn an massiv drangsaliert und schließlich gekesselt – wegen Nichtigkeiten.

Das Bündnis »Rheinmetall Entwaffnen« hat Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Darin verklagt es das Polizeipräsidium der Domstadt wegen der brutalen polizeilichen Zerschlagung seiner Parade und Demonstration am 30. August 2025. Wörtlich heißt es in der von der Kölner Rechtsanwältin Anna Busl vertretenen Klage: »Offensichtlich war nicht die Ermöglichung der Versammlungsfreiheit Leitschnur des Handelns der Beklagten, sondern Verhinderung und Gängelung dieser.«

Geklagt wird gegen vier konkrete Ereignisse. Dazu zählen das Anhalten der Parade auf der Mechtildisstraße, die anschließende Kesselung und Freiheitsentziehung von mindestens 525 Versammlungsteilnehmer*innen, die anschließende Auflösung der Versammlung sowie der Abbruch der Kommunikation mit den Versammlungsleiter*innen.

Die als Parade konzipierte Demonstration mit rund 3000 Teilnehmer*innen wurde nach dem Losgehen mehrfach von der Polizei gestoppt und angegriffen – wegen einzelner Vermummter und dem Abbrennen von Pyrotechnik. Zwei Stunden später wurde der Aufzug noch vor der ersten Zwischenkundgebung von einem Großaufgebot unter Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray auseinandergetrieben. Hunderte Menschen wurden über elf Stunden eingekesselt und ihre Personalien aufgenommen. Die Maßnahme endete gegen fünf Uhr morgens.

Die Polizei begründete ihr Vorgehen mit angeblichen Angriffen auf Einsatzkräfte und Verstößen gegen das Versammlungsrecht. Beobachter*innen und das »nd« konnten diese Behauptungen jedoch nicht verifizieren.

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Die Aktivist*innen begründen ihre Klage mit einer zunehmenden Militarisierung und steigenden Rüstungsgewinnen. In dieser Situation sei es umso wichtiger, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Das Handeln der Polizei sei das Gegenteil dessen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Brokdorf-Beschluss 1985 ausführte, wonach die Versammlungsfreiheit »die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes« in einer Demokratie habe.

Nach der brutalen Auflösung der Abschlussparade des Antikriegs-Camps in Köln hatte die lokale CDU eine Aktuelle Stunde im Rat der Stadt beantragt. Darin sprach sie von »Gewaltexzessen gegen Polizisten« und bezeichnet das Camp des Bündnisses als Ausgangspunkt von Straftaten. Selbst ein Bericht der Kölner Polizei stellt jedoch fest, dass der überwiegende Teil der rund 3000 Teilnehmer*innen friedlich protestierte.

Gegen das Demonstrant*innen angelastete Gewalt-Narrativ sprechen auch die Zahlen. Während 13 Beamt*innen verletzt worden sein sollen, berichten unabhängige Sanitäter*innen von 147 verletzten Demonstrant*innen, 18 mussten demnach ins Krankenhaus.

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