Viele rezeptpflichtige Präparate mit demselben Wirkstoff werden von verschiedenen Herstellern verkauft. Wer keine Probleme mit der Verträglichkeit hat, kann problemlos auf günstigere Nachahmerprodukte eines anderen Herstellers (Generika) umsteigen. Das verringert oft die Zuzahlung. Für Präparate, deren Kosten mindestens 30 Prozent unter dem gesetzlichen Festbetrag (Preisobergrenze für nicht patentgeschützte Wirkstoffe) liegen, müssen die Versicherten keine Zuzahlung leisten. Welche Produkte zuzahlungsfrei sind, listet die Stiftung Warentest in ihrer Datenbank auf. ND
www.medikamente-im-test.de[1]
Dezember-Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/119566.sparen-bei-zuzahlungen.html