Die Verteidiger*innen der sogenannten »Ulm 5« haben die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgefordert, Ermittlungen hinsichtlich der naheliegenden Beteiligung der Firma Elbit Systems Deutschland an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid in Gaza einzuleiten.
Elbit Systems ist der größte israelische Rüstungskonzern[1] und liefert Systeme für Heer, Luftwaffe, Marine sowie für zivile Sicherheitsanwendungen. In Ulm entwickelt und fertigt[2] die deutsche Tochtergesellschaft militärische Kommunikationstechnik, darunter Funkgeräte für die Bundeswehr sowie Nachtsichtgeräte, Zieloptiken und Abwehrsysteme gegen Raketenangriffe.
Den fünf Beschuldigten wird vorgeworfen, am 8. September 2025 mit Farbbeuteln und Rauchbomben in den Elbit-Standort in Ulm eingedrungen zu sein[3] und dort Sachschaden verursacht zu haben. Die Besetzer*innen zeigten laut Videomaterial Palästinafahnen und trugen Bauchbinden mit der Aufschrift »Palestine Action«. Die Polizei umstellte das Gebäude und nahm kurz darauf mehrere Menschen in einem Obergeschoss fest. Das Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum des Landeskriminalamtes ermittelt.
In ihrer Stellungnahme betonen die insgesamt sieben Anwält*innen, die Motivation ihrer Mandantinnen sei es gewesen, größeres Unrecht zu verhindern. Die Elbit Systems Deutschland GmbH und Co. KG sei eine 100-prozentige Tochter der israelischen Elbit Systems Ltd. Diese profitiere erheblich vom Krieg in Gaza und liefere viele der dort eingesetzten Drohnen. Auch die deutsche Tochtergesellschaft müsse sich ihrer Mitverantwortung für Kriegsverbrechen in Gaza stellen. Trotzdem habe die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart etwa zwei Monate nach der Tat keine Ermittlungen in diese Richtung geführt.
Die Verteidigung fordert die umgehende Entlassung der Mandant*innen aus der Untersuchungshaft. Die Sicherungshaft werde unter verschärften Bedingungen mit strikter Telefon-, Besuchs- und Briefkontrolle vollzogen. Einzelne Beschuldigte seien 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle eingesperrt. Ihnen werde beispielsweise der Zugang zu Büchern und Gemeinschaftsveranstaltungen erschwert.
Die Vollstreckung von Untersuchungshaft stehe nicht nur zum Tatvorwurf außer Verhältnis – ein für die Anordnung zwingend notwendiger Haftgrund liege aus Sicht der Verteidigung gar nicht vor.
Auch die Annahme von Fluchtgefahr sei abwegig: Die Mandant*innen hätten sich bei der Aktion selbst gefilmt und sich anschließend widerstandslos festnehmen lassen. Offensichtlich sei es ihnen gerade nicht darum gegangen, sich dem Verfahren zu entziehen, sondern im Gegenteil darum, sich diesem zu stellen, um die Gründe für ihr Handeln darlegen zu können.
Darauf wollen die Anwält*innen nun mit der Aufforderung zu Ermittlungen gegen Elbit hinaus: Die Sabotageaktion sei offenkundig auf ein legitimes Ziel gerichtet gewesen, das Töten von Zivilist*innen in Gaza zu beenden. Es sei lediglich zu Sachschäden gekommen, Menschen wurden nicht verletzt.