Rechtswidrig war der Abbruch des Palästina-Kongresses[1] im April 2024 durch die Berliner Polizei, hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden[2]. Dafür gebührt den Richtern Respekt. Die Polizei habe nicht ausreichend geprüft, ob es weniger drastische Mittel als ein Verbot gab, wie den Ausschluss einzelner Personen[3]. Das ist wiederum eine äußerst unbefriedigende Aussage, legt das Gericht doch damit wieder der Polizei die Entscheidung in die Hände[4], was in Sachen Palästina-Solidarität und Israel-Kritik geht und was nicht.
Deutsche Behörden sind spitze, wenn es darum geht, israelkritische und propalästinensische Meinungsäußerungen[5] zu unterdrücken. Dabei geht es nicht um die offene Verherrlichung von Terror. Dissidente Aussagen, die sich quer zur regierungsamtlichen staatsräsonierenden Weltanschauung stellen, stehen blitzschnell unter Antisemitismusverdacht und werden kriminalisiert. An deutschen Gerichten sind deswegen Hunderte Verfahren anhängig. Wie radikal der deutsche Staat in dieser Sache vorgeht und Grundrechte verletzt[6], ist hinreichend belegt[7].
Seit Beginn des Gaza-Kriegs schnürt die deutsche Regierung jede kritische Diskussion über Palästina und Israel ab. Ein sich als Rechtsstaat verstehendes Land praktiziert eine hilflose Vorzensur dessen, was sagbar, ja denkbar ist, und muss sich von Gerichten erklären lassen[8], dass der Slogan »From the river to the sea« nicht einfach der Hamas zuzurechnen[9] ist. Das aber ist die Vorgabe des Bundesinnenministeriums, das damit eine rechtliche Handhabe konstruiert hat, um propalästinensischen Aktivismus zu unterdrücken und die Staatsräson nicht infrage zu stellen.