Sicherheit, Asyl und Drohnenabwehr

Auf der Innenministerkonferenz wird über Asylreform, Drohnenabwehr und Böllerverbot diskutiert

Besonders Fußballfans protestieren gegen die Innenministerkonferenz.
Besonders Fußballfans protestieren gegen die Innenministerkonferenz.

Bei der 224. Innenministerkonferenz, die von Mittwoch bis Freitag in Bremen tagt, befassen sich die Minister*innen mit einer Reihe sicherheitspolitischer Themen. Neben dem Themenfeld Fußball geht es auch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das bis Juni 2026 in deutsches Recht überführt werden muss. Dabei geht es unter anderem um die Zuständigkeit der Bundespolizei für das Screening von Drittstaatsangehörigen, die digitale Umsetzung sowie die Durchführung von EU-Außengrenzverfahren in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisierte im Vorfeld besonders die geplanten »Sekundärmigrationszentren«. In diesen optionalen Einrichtungen der Bundesländer könnten Asylsuchende die Unterkünfte unter Umständen nicht einmal für Arzt- oder Anwaltsbesuche verlassen, warnte Institutsdirektorin Beate Rudolf. Sie forderte stattdessen einheitliche Verfahren zur Erkennung besonders schutzbedürftiger Personen. Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) richtete einen Appell an die Innenminister*innen. In einem offenen Brief verlangte der Bundesverband, Bewegungseinschränkungen für Schutzsuchende auszuschließen und die Vulnerabilitätsprüfung geschultem Fachpersonal zu überlassen statt der Polizei.

Kritik kommt auch von Clara Bünger, Sprecherin für Innen- und Fluchtpolitik der Linke-Bundestagsfraktion: Die Bundesregierung fahre seit Amtsantritt einen massiven Angriff auf das Recht auf Asyl und Schutzsuchende. »Wer hofft, dass die Innenministerkonferenz diesen Kurs stoppt, wird enttäuscht: Sie wird das System der Entrechtung einfach durchwinken. Diese Politik schafft nur Leid und Unrecht.«

»Diese Politik schafft nur Leid und Unrecht.«

Clara Bünger Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion für Innen- und Fluchtpolitik

In diesem Kontext bringt Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) einen Antrag ein, der die Anordnung von Abschiebehaft auch in Abwesenheit des Betroffenen ermöglichen soll. Hintergrund ist der Fall der 16-jährigen Liana K., die im August am Bahnhof Friedland mutmaßlich von einem ausreisepflichtigen Iraker vor einen Zug gestoßen wurde. Der Mann war mehrfach untergetaucht und zuvor in psychiatrischer Behandlung. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen bezeichnete den Vorstoß als »Haft auf Vorrat« und grundrechtswidrig, da Haftbeschlüsse gegen abwesende Menschen generell unzulässig seien.

Die Abwehr illegaler Drohnen ist ebenfalls ein prominentes Thema. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) mahnte, Bund und Länder müssten Kräfte und Kompetenzen bündeln. Daniela Behrens forderte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zudem ein Konzept mit klaren Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnissen für Bund und Länder. Die Bundesregierung hatte vergangene Woche eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die der Bundeswehr künftig die Drohnenabwehr im Inland ermöglichen soll – notfalls auch mit Waffengewalt.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will eine Telefonüberwachung von Personen ermöglichen, bei denen eine illegale Waffe gefunden wird. Hintergrund seien Schießereien mutmaßlicher Bandenmitglieder in der Hauptstadt. Spranger plant, einen entsprechenden Antrag einzubringen, um Waffengesetz und Strafprozessordnung zu verschärfen, da der Besitz einer illegalen scharfen Schusswaffe viel über die Gewalt- bis hin zur Tötungsbereitschaft des Trägers aussage.

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Kurz vor der Konferenz forderten die Deutsche Umwelthilfe und ein Bündnis aus mehr als 55 Organisationen mit dem Namen #böllerciao ein bundesweites Verbot privater Silvesterböller. Bereits mehr als 674 000 Menschen haben eine entsprechende Petition unterschrieben. IMK-Vorsitzender und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte zu Jahresbeginn angekündigt, das Thema auf die Agenda zu setzen.

Die unionsgeführten Bundesländer wollen die Gründung neuer Cannabis-Anbauvereinigungen bundesweit stoppen und verweisen auf angebliche Fehlentwicklungen. Die Produktion in Anbauvereinigungen habe im Jahr 2024 weniger als 0,1 Prozent des Gesamtbedarfs in Deutschland ausgemacht. Zudem fordern sie eine erhebliche Reduzierung der erlaubten Besitz- und Abgabemengen. Die monatliche Abgabehöchstmenge von 50 Gramm pro Person liege angeblich deutlich über der Menge eines üblichen Gelegenheitskonsums. Auch die erlaubte Besitzmenge von 25 Gramm im öffentlichen Raum sei zu hoch und behindere die Ermittlungsarbeit gegen illegalen Cannabishandel. Mit Agenturen

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