Fast jedes zweite Mietangebot in Berlin verstößt gegen die Mietpreisbremse. Das ist eines der Ergebnisse des am Dienstag veröffentlichten Mietmonitors 2025 für Berlin[1] des Deutschen Mieterbundes (DMB). »In Berlin überschreiten 46 Prozent der inserierten Bestandswohnungen die zulässigen Mietobergrenzen und bei mehr als einem Drittel liegt sogar Mietwucher vor«, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.
Für die Studie wurden von Mai 2024 bis Oktober 2025 rund 25 000 Online-Inserate von Wohnungsanzeigen in Berlin ausgewertet. Die Mietpreisbremse[2] legt fest, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen die Miete höchstens zehn Prozent über der im Mietspiegel festgelegten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Liegt eine Miete 50 Prozent über diesem Wert, könnte der Straftatbestand Mietwucher erreicht sein. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft. Es muss aber nachgewiesen werden, dass Vermieter wissentlich eine Zwangslage ihrer Mieter*innen ausgenutzt haben, was in der Praxis schwierig ist. Oft wird auch die Ordungswidrigkeit »Mietpreisüberhöhung« als Mietwucher bezeichnet[3]. Als solche gelten Mieten, die 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Der DMB-Studie zufolge sind überhöhte Mietpreise kein Phänomen, das sich auf die Innenstadt beschränkt. Zwar ist die durchschnittliche Angebotsmiete[4] im Bezirk Mitte mit 16,09 Euro pro Quadratmeter am höchsten, aber selbst in Marzahn-Hellersdorf werden im Schnitt 13,11 Euro verlangt. Die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner, spricht deswegen von einer »Karte der Verdrängung«. »Inzwischen sind auch Randbezirke wie Reinickendorf, Treptow-Köpenick und sogar Marzahn-Hellersdorf von Angebotsmieten oberhalb der nach der Mietpreisbremse zulässigen Mieten in einer Vielzahl betroffen«, so Werner.
Und in den Innenstadtlagen würden kaum mehr bezahlbare Wohnungen angeboten, so die BMV-Geschäftsführerin. Der Anteil an Inseraten, bei denen die Mietpreisbremse überschritten wird, liegt bei unmöblierten Wohnungen in den Bezirken Mitte bei 40 Prozent und Charlottenburg-Wilmersdorf bei 41 Prozent. Würden alle untersuchten Mieten auf die zulässige höchste Miete begrenzt, würde die Angebotsmiete bei unmöblierten Wohnungen von durchschnittlich 14,33 Euro auf 12,66 Euro sinken.
Noch dramatischer ist die Situation bei möblierten Wohnungen[5]. Mehr als die Hälfte der Angebote verstößt bei diesen Angeboten gegen die Mietpreisbremse, 18 Prozent der Mieten sind ordnungswidrig überhöht, bei 37 Prozent ist die Grenze des Mietwuchers überschritten.
»Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber handelt, um Mieterinnen und Mieter vor unzulässig hohen Mieten zu schützen«, sagt DMB-Präsidentin Weber-Moritz. Die Mietpreisbremse werde regelmäßig umgangen, ohne Konsequenzen für Vermieter*innen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Der DMB fordert deswegen unter anderem eine konsequente Verfolgung von Mietwucher. Wibke Werner vom Berliner Mieterverein fasst die Situation zusammen: »Die Mieten wachsen der Berliner Bevölkerung im wahrsten Sinne des Wortes über den Kopf – miettreibende Umgehungsgeschäfte[6] müssen gestoppt werden!«