nd-aktuell.de / 04.12.2025 / Politik

Wehrdienst: Vorerst freiwillig – bald verpflichtend?

Worüber der Bundestag mit dem neuen Gesetz zum Wehrdienst genau abstimmt – und was die Linksfraktion dagegen hat

Ruta Dreyer
Noch zu wenige: Bundeswehrrekruten bei der Gefechtsausbildung
Noch zu wenige: Bundeswehrrekruten bei der Gefechtsausbildung

Schlagzeilen wie »Wehrdienst-Eskalation«, »SPD verärgert« und »Riesen-Zoff um neuen Wehrdienst« waren in den letzten Monaten nicht selten. Bei der Frage, wie die Politik mehr Freiwillige zum Dienst an der Waffe bewegen könnte, ging es in der Koalition heiß her. Der Bundestag stimmt diesen Freitag nun über einen ersten Gesetzentwurf der Regierung ab.

Das geplante »Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes« soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Es beinhaltet drei Ziele: einen besseren Überblick über die potenziell Wehrpflichtigen zu erlangen, mehr Freiwillige fürs Militär zu gewinnen und der Regierung eine Möglichkeit zu schaffen, die Wehrpflicht wiedereinzuführen. Insgesamt sollen die Streitkräfte bis 2035 mindestens 460 000 Soldat*innen inklusive Reserve umfassen.

Der Entwurf sieht vor, dass ab Anfang 2026 alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen bekommen, mit dem ihre Eignung und Motivation für einen militärischen Dienst festgestellt werden soll. Männer sollen verpflichtet sein, ihn auszufüllen – Frauen nicht. Diese Maßnahme nennt sich »Wehrerfassung«. Zusätzlich sollen alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 zur Welt gekommen sind, an einer verpflichtenden Musterung teilnehmen. Diese soll aber erst zum 1. Juli 2027 beginnen.

Die Freiwilligen sollen im Laufe der Ausbildung monatlich mindestens 2600 Euro brutto erhalten, der Soldat oder die Soldatin auf Zeit 2700 Euro. Die kostenfreie Unterbringung soll möglichst nah am Wohnort erfolgen. In den Status eines Soldaten oder einer Soldatin auf Zeit wechseln die Freiwilligen, wenn sie sich für mindestens zwölf Monate verpflichten. Ab dann erhalten sie auch einen Zuschuss für den Führerschein und eine Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Über die Dauer des Wehrdienstes kann jede Person selbst entscheiden, sechs Monate müssen es mindestens sein.

Und bist du nicht freiwillig...

Der Entwurf strebt zwar an, den militärischen Personalstand vorerst durch Freiwilligkeit und »Attraktivität« des Dienstes zu erhöhen – allerdings ist ein »Korridor der Aufwuchszahlen« bis 2035 bereits vorgeschrieben. Werden die Zielmarken nicht erreicht, soll der Bundestag per Gesetz darüber entscheiden, eine »Bedarfswehrpflicht« einzusetzen.

Zusätzlich steht am Freitag ein Antrag der Linksfraktion zur Abstimmung. Diese fordert, die Wehrpflicht aus dem Grundgesetz zu streichen und die Mittel für Freiwilligendienste zu erhöhen. Während das Wehrdienstgesetz der Bundesregierung mit einer russischen Bedrohung argumentiert, verweist die Linksfraktion in ihrem Antrag darauf, dass die Nato »über die mit Abstand umfangreichsten Streitkräfte weltweit« verfüge. Deshalb sei es nicht notwendig, die Wehrpflicht wiedereinzuführen. Die Fraktion betrachtet sie als »ein weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des Staates«. Die Wehrpflicht bedeute »letztlich nichts anderes als die erzwungene Teilnahme junger Menschen am Krieg«.