Gocha Lordkipanidze aus Georgien und Erdenebalsuren Damdin aus der Mongolei dürfen künftig nicht mehr in die USA reisen. Was haben sie verbrochen? Sie arbeiten beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Die beiden haben sich in ihrer Funktion als Richter dafür ausgesprochen, den internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu[1] und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant aufrechtzuerhalten. Ein ganz normaler Vorgang, denn Belege über die im Gazastreifen begangenen Kriegsverbrechen und den Völkermord[2] gibt es zuhauf.
Doch das reichte der US-Regierung, die beiden Richter auf die schwarze Liste zu setzen[3]. Sie sind fortan mit einem Einreisebann belegt und US-amerikanische Unternehmen, die mit ihnen Geschäfte machen, müssen mit Strafen rechnen. Dazu gehören auch so banale Dinge wie Konten bei US-amerikanischen Techfirmen. Die US-Regierung wähnt sich in einem Kampf gegen »Machtmissbrauch« (US-Außenminister Marco Rubio) und wirft dem international anerkannten Strafgerichtshof Verstöße gegen die Souveränität Israels und der USA vor. Daran schon lässt sich erkennen, dass für in imperialen Kategorien denkende und handelnde Staaten ein Sonderrecht gilt, frei von juristischen Regeln, die sich rund 120 Staaten dieser Welt gegeben haben.
Zu Ende gedacht heißt das schlicht: Wir wollen straffrei töten dürfen, wen wir aus nationalen Interessen zu töten gedenken – und kein Gericht, kein Richter hat die Befugnis, uns daran zu hindern: Hamas-Kämpfer, Palästinenser, die sich gegen die Besatzung auflehnen, angebliche Drogenschmuggler auf Booten vor der venezolanischen Küste. Staaten wie die USA und Israel, aber auch Russland und China nehmen sich wie selbstverständlich das Vorrecht heraus, extralegal weltweit militärisch zuzuschlagen oder zu töten, wie es ihnen in den Kram passt. Es ist kein Zufall, dass sie das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht unterzeichnet haben. Das Völkerrecht wird so stetig seiner Wirkung beraubt[4].
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196341.internationaler-strafgerichtshof-straffrei-toeten.html