Jährlich grüßt die Silvesterdebatte[1]: Kurz vor Jahresende kommt das Böllerverbot wieder auf den Tisch. Ein Thema, bei dem die Gewerkschaft der Polizei, Umwelt- sowie Tierschutzverbände, Grüne und Linke mal eins sind. Da es für ein flächendeckendes Böllerverbot jedoch eine bundesweite Gesetzesänderung braucht, darf man zur Silvesternacht[2] 2025/26 noch böllern – jedoch etwas eingeschränkter als im vergangenen Jahr.
So ist das Zünden von Sprengstoffen[3] der Kategorie F2 »mit ausschließlicher Knallwirkung« in allen Bezirken – außer in Mitte – nur ab 18 Uhr am 31. Dezember bis 7 Uhr am 1. Januar gestattet. Dazu gehören Raketen, Böller, Kanonenschläge und Feuerwerksbatterien; also all jene Sprengstoffe, die man legal erst ab 18 Jahren kaufen darf. Wer beim illegalen Knallen erwischt wird, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen.
»Das sogenannte ›Knallverbot‹ dient dem Ziel, negative Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Entscheidung basiert auf einer sorgfältigen Abwägung öffentlicher Interessen und individueller Rechte, um Belastungen für die Allgemeinheit zu verringern«, teilt der Bezirk Reinickendorf dazu mit.
Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, begrüßt die Initiative aus den Bezirken. »Es ist richtig, alle Spielräume zur Einschränkung des alljährlichen Böllerwahnsinns zu nutzen. Bereits jetzt gibt das Sprengstoffrecht mehr Spielräume, als der Senat zu nutzen bereit war«, so Franco.
Neben der Sperrzeit in elf Bezirken gibt es dieses Jahr auch eine Erweiterung der Böllerverbotszonen. Nicht nur am Alexanderplatz, an der Sonnenallee und in benachbarten Straßen in Neukölln sowie in Schöneberg im Steinmetzkiez, sondern auch an der Admiralbrücke in Kreuzberg ist das Böllern verboten.
Die Ausweitung der Knallverbote dürfte einem Großteil der Berliner*innen recht sein. Denn laut einer repräsentativen Umfrage des RBB sprechen sich inzwischen 75 Prozent aller Hauptstädter*innen für ein Böllerverbot aus. 87 Prozent wünschen sich, dass mehr Böllerverbotszonen an stark belasteten Orten eingerichtet werden. 775 000 Menschen fordern mit einem offenen Brief ein bundesweites Verkaufs- und Abbrennverbot von Pyrotechnik.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sammelte gar 2,2 Millionen Unterschriften, um sie auf der Innenministerkonferenz in Bremen Anfang Dezember an den Vorsitzenden der Konferenz, Ulrich Mäurer (SPD), zu überreichen. Die Petition »Bundesweites Böllerverbot, JETZT!« sei die größte Petition, die es in Deutschland gebe, sagte der Berliner GdP-Landesvorsitzende Stephan Weh dazu.
»Das ›Knallverbot‹ dient dem Ziel, negative Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren.«
Bezirksamt Reinickendorf
Auch Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sprach sich auf der Konferenz für ein flächendeckendes Böllerverbot aus. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sagte im Interview der Deutschen Presse-Agentur, dass es ein Feuerwerksverkaufsverbot in ganz Deutschland geben müsse, damit das Böllerverbot funktioniere. Dafür fehle unter den Bundesländern allerdings die Mehrheit.
Wer dieses Jahr in Berlin Krawall mache und Straftaten begehe, der werde »den Rechtsstaat konsequent zu spüren bekommen«, so Wegner. Wie viele Dienstkräfte dieses Jahr Silvester im Einsatz sind, ist noch nicht öffentlich. Dafür teilte die Senatsverwaltung für Inneres am Montag mit, Polizei und Feuerwehr zum 29. Dezember mit 3000 Bodycams auszustatten. 2300 entfallen dabei auf Polizeibeamte.
»Ich bin dankbar, dass die neuen Bodycams[4] rechtzeitig zum bevorstehenden Jahreswechsel zum Einsatz kommen können. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um Gewalt gegen Einsatzkräften vorzubeugen, Transparenz bei behördlichem Handeln zu fördern und eine beweissichere Dokumentation von Straftaten sicherzustellen«, so Innensenatorin Spranger. Die Befugnis zum Einsatz der Bodycams wurde mit der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes am 4. Dezember geschaffen. Landesbranddirektor Karsten Homrighausen teilte mit, dass somit »in der kommenden Silvesternacht zusätzliche Dienststellen in besonders exponierten Einsatzgebieten ausgestattet« werden können.
Die Bodycams dürften ausschließlich datenschutzkonform und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen eingeschaltet werden. »Um sicherzustellen, dass diese neue Technik verantwortungsvoll, rechtssicher und professionell eingesetzt wird, wurden die Einsatzkräfte im Vorfeld entsprechend geschult«, teilt die Innenverwaltung mit.