nd-aktuell.de / 21.11.2007 / Politik / Seite 2

Mit Hartz IV in die Obdachlosigkeit?

Ein Berliner Jobcenter übt Druck auf einen ALG-II-Empfänger aus – bis zum Verlust der Wohnung

Anke Engelmann
Weil er einen Job ablehnte, wurden einem ALG-II-Empfänger in Berlin Arbeitslosengeld und Mietbeihilfe vollständig gestrichen. Das Jobcenter übernehme jedoch die Kosten für ein Obdachlosenasyl, wurde ihm gesagt.
Ab ins Asyl? Berliner Notunterkunft für Obdachlose.
Ab ins Asyl? Berliner Notunterkunft für Obdachlose.

»Gewährung von Sachleistungen in Form von Gutscheinen«, steht auf dem braungelben Papier vom Jobcenter Berlin-Reinickendorf. 25,50 Euro kann Benno Kerpa für Lebensmittel ausgeben, Wechselgeld gibt es nicht zurück. Mehr bekommt er derzeit nicht vom Jobcenter: Keine Grundsicherung, keine Miete, keine Sozialversicherung. Für drei Monate gestrichen, weil der Erzieher einen Job abgelehnt hat. Das habe er sich selbst zuzuschreiben, so seine Sachbearbeiterin. Reden will Kerpa mit der nicht mehr. »Die hat mich auf dem Kieker«, sagt er.

Dem 55-Jährigen droht die Obdachlosigkeit. Ewig wird sein Vermieter die Miete nicht stunden, das ist klar. Immer wieder hat Kerpa gefordert, sein Anliegen dem Geschäftsleiter des Jobcenters vortragen zu können. Kam zunächst nur bis zur Teamleitung. Den geduldig-herablassenden Tonfall dieses Gesprächs hat er noch im Ohr. »Gewiss, Herr Kerpa, doch lassen Sie uns eins nach dem anderen klären.« Als er wieder herauskam, hatte er den Gutschein für Lebensmittel und einen für eine Fahrkarte sowie die Vorlage für eine Eingliederungsvereinbarung. Eine Sicherheit für die Miete hatte er nicht. Falls er seine Wohnung verlieren sollte, würde das Jobcenter die Kosten für ein Obdachlosenasyl übernehmen, habe man ihm stattdessen versichert.

Damit hält sich das Jobcenter sogar an die gesetzlichen Vorgaben. Seit Hartz IV, dessen Kernstück die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe war, sei die Vermittlung in einen Job die Hauptzielsetzung der Jobcenter, erläutert Werena Rosenke von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAW). Mit der Konsequenz, dass sich Sanktionen auch auf die Beihilfen für die Wohnkosten erstrecken können. Die Miete wird dann nicht erstattet, Mietschulden werden, wenn überhaupt, nur als Darlehen übernommen. Dabei hat ein Langzeit-Erwerbsloser, der dem Arbeitsmarkt sowieso schon fernsteht, ohne Wohnung erst recht keine Chance auf einen Job. Doch als ALG-II-Empfänger sei Kerpa verpflichtet, alles zu tun, um seine »Hilfebedürftigkeit«, so der Amtsjargon, zu beenden, erläutert eine Sprecherin des Jobcenters den Kasus.

Benno Kerpa wirkt kein bisschen hilfebedürftig. Er ist ein im Grunde optimistischer, lebhafter, etwas rundlicher Mann. Man sieht ihm an, dass er mit Leib und Seele Erzieher ist. Hinter der kreisrunden Harry-Potter-Brille blitzen seine Augen, als er von seiner letzten festen Stelle erzählt. »Jeden Tag habe ich mit den Kindern gemalt.« Doch dann hatte er einen schweren Unfall, war lange krank. Sein Arbeitgeber suchte sich jemand anders. Seitdem hangelt sich der Erzieher für Kunst und Werken von ABM zu MAE zu Praktikum, engagiert sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit in seinem Kiez.

Doch beim letzten Jobangebot platzte ihm der Kragen. 900 Euro brutto sollte er bei der tandem BQG, einer Berliner Beschäftigungsgesellschaft, bekommen. Für eine ABM-Stelle, auf ein halbes Jahr befristet, zum Aufbau einer Schulbibliothek und zur Begleitung auf Schulausflügen. Ohne jedwede pädagogischen Befugnisse, erzählt er erbost. Und vermutet, dass, um solche, »öffentlich finanzierten Hilfsjobs« einzurichten, massiv Erzieherstellen abgebaut wurden. »Das kann ich nicht mittragen.«

Ob seine Vermutung zutrifft, ist indes fraglich. Diese »helfenden und unterstützenden Tätigkeiten« seien ausschließlich zusätzlich, versichert tandem-Betriebsrätin Christiane Dressel. Kerpas Frust versteht sie gut: Schließlich werde die Arbeit in der Regel von Nichterziehern gemacht. Sei dann doch einmal ein ausgebildeter Pädagoge in der Maßnahme gelandet, nutzten die Schulen das oft aus. Denn eigentlich, sagt Dressel, sei statt der ABM-finanzierten Hilfsarbeiten vielerorts qualifizierte Schulsozialarbeit nötig.

Inzwischen konnte Kerpa die drohende Obdachlosigkeit stoppen: Weil sein Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, wurde die Totalsperrung aufgehoben, bis das Gericht urteilt. Da die Sperrung stufenweise erfolgte, bekommt er jetzt 40 Prozent der Regelleistung von 347 Euro. Und auch einen Job hat er in Aussicht – für ein halbes Jahr. Vielleicht ein Sprungbrett in eine feste Stelle, hofft er. Denn in die Obhut des Jobcenters will er auf keinen Fall zurück.