Ganze oder halbe Wahrheit

Weil er IM war, soll der Linkspolitiker Külow sein Mandat verlieren

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der sächsische Linkspolitiker Volker Külow soll sein Landtagsmandat verlieren. Angelastet werden ihm eine IM-Tätigkeit, die er freimütig eingeräumt hat – soweit er sich erinnerte.

Auf das Erinnerungsvermögen ist wenig Verlass. Die Leipziger Filialleiterin der Birthler-Behörde habe kürzlich nicht mehr gewusst, dass er schon in ihrem Haus war, sagt Volker Külow: »Und ich soll mich minutiös an 1989 erinnern!«

Külows Gedächtnis hat Lücken. Dass er für die Hauptverwaltung Aufklärung der DDR-Staatssicherheit 1989 nicht nur über Besucher der Leipziger Messe berichtete, sondern auch aus Seminaren und vertraulichen Unterhaltungen mit Kollegen an der Universität, sei ihm »nicht mehr erinnerlich« gewesen. Weil das so ist, soll er sein Mandat im Landtag verlieren: Am Donnerstag befindet dieser über eine Abgeordnetenklage.

Grundlage für den harten Schritt ist Artikel 118 der sächsischen Verfassung, wonach MfS-Tätigkeit das Innehaben des Mandats »untragbar« erscheinen lässt. Külows Fall ist aber besonders. Nicht nur, dass seit Ende der DDR 18 Jahre vergangen sind: Külow hat auch seit den frühen 90er Jahren eingeräumt, dass er I...


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