Neuer Streit um Kita-Gelder

Nordost-LINKE hält Landeshaushalt 2008/2009 für verfassungswidrig

  • Velten Schäfer, Schwerin
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Schweriner Koalition will die Gelder für vorschulische Bildung kürzen. Die LINKE sieht darin einen Verfassungsverstoß, weil das Kita-Gesetz zuvor nicht entsprechend geändert wurde. Für eine Verfassungsklage hat die Opposition aber nicht genug Stimmen im Landtag.

Der Doppelhaushalt, den die Große Koalition in Mecklenburg-Vorpommern kommende Woche beschließen will, ist nach Ansicht der LINKEN verfassungswidrig. Das sagte gestern Angelika Gramkow, die Finanzexpertin der Fraktion. Hintergrund sind Kürzungen bei der vorschulischen Bildung. In diesem Bereich will die Koalition 2008 und 2009 insgesamt drei Millionen Euro einsparen, ohne jedoch das geltende Kita-Förderungsgesetzes (KiföG) geändert zu haben. Dort sind für die Bildungsarbeit in Kitas bisher jährlich sieben Millionen Euro vorgesehen.

»Eine solche Gesetzesänderung durch die kalte Küche ist ein einmaliger Vorgang«, zürnt Gramkow und klagt über die »Arroganz der Macht«, die mit der Großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern Einzug gehalten habe.

Das bei der Frühbildung eingesparte Geld will die Regierung zur Finanzierung einer Senkung der Kita-Beiträge und für Zuschüsse beim Schulessen einsetzen. Diese Geldverschiebung in den Kitas hat womöglich auch einen parteipolitischen Hintergrund. Geringere Kita-Beiträge im Vorschuljahr waren zentrale Wahlversprechen der Union im Landtagswahlkampf 2006, während die frühkindliche Bildung in Mecklenburg-Vorpommern als eines der Lieblingsprojekte der damaligen PDS in der rot-roten Koalition gelten kann.

Finanzministerin Sigrid Keler (SPD) widerspricht dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Denn die »Zulässigkeit einer Haushaltsveranschlagung« richte sich »nicht nach der zum Zeitpunkt der Veranschlagung existierenden Geset-zeslage, sondern nach der Gesetzeslage, die voraussichtlich im Planungszeitraum bestehen wird«, erklärt sie. Dies sei »allgemein anerkannte Haushaltspraxis«.

Am Dienstag, also kurz vor der Haushaltsberatung, will das Kabinett nun eine entsprechende KiföG-Novelle beschließen. Bei der vorschulischen Bildung, die erst 2005 angelaufen ist, sei nach anfänglichen Investitionen jetzt der Finanzbedarf gesunken, rechtfertigt die SPD die Kürzungspläne. Trotz geringerer Finanzmittel wolle man die vorschulische Bildung von den Fünfjährigen auch auf jüngere Kinder ausdehnen, hieß es bei der SPD-Fraktion.

Die FDP als zweite demokratische Oppositionskraft im Landtag äußerte sich gestern nicht inhaltlich zum Thema. Der liberale Fraktionschef Michael Roolf beschränkte sich auf eine taktische Manöverkritik und warf Gramkow »Populismus« vor: Die LINKE hätte derlei Bedenken in den Ausschussberatungen äußern können, was sie »in der jetzt formulierten Deutlichkeit nicht getan« habe. »Die Haushaltsdebatte gehört ins Parlament«, erklärte Roolf.

Für Gramkow ändert die jetzt angekündigte KiföG-Novelle nichts an der Tatsache, dass kommende Woche ein nicht gesetzeskonformer Haushalt beschlossen werde. Eine Normenkontrollklage hätte die LINKE aber auch mit der FDP nicht anstrengen können. Dazu ist die Unterstützung von einem Drittel der Abgeordneten nötig – und auf die NPD will sich niemand einlassen. Klagen könne nun allenfalls eine Einzelperson, die sich in ihren Rechten beschnitten sehe.

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