nd-aktuell.de / 11.12.2007 / Politik / Seite 1

Sittendebatte mit Arbeitsgruppe

Schwarz-rote Bundesregierung lehnt Gesetze gegen überhöhte Vergütungen in Chefetagen ab

Während die Bundesregierung gesetzliche Regelungen gegen überhöhte Managergehälter strikt ablehnt, will die SPD das Thema am Kochen halten und setzte dazu am Montag eine Arbeitsgruppe mit dem Titel »Angemessenheit und Transparenz von Manager-Vergütungen« ein. Die LINKE spricht von einer Phantomdebatte.

Berlin (Agenturen/ND). Im Streit um ausufernde Managergehälter haben die Bundesregierung und die SPD die Erwartungen auf gesetzliche Maßnahmen gedämpft. »Es ist keinerlei Gesetzesinitiative der Bundesregierung geplant«, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Montag in Berlin. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehne gesetzliche Obergrenzen für Managerbezüge ausdrücklich ab. Steg betonte, dass Merkel die derzeitige intensive Debatte über Managergehälter für wichtig halte. Sie habe das Thema auch auf dem CDU-Parteitag »ganz bewusst« angesprochen. Aber nicht jede Debatte müsse zwingend in ein Gesetzgebungsverfahren münden. Mit Blick auf eine erschwerte steuerliche Abschreibung sagte Steg, dies sei steuerrechtlich »und auch sonst schwierig umzusetzen«. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, im Ministerium werde dies nicht geprüft und sei auch nicht geprüft worden

Auch SPD-Generalsekretär Hubertus Heil betonte: »Wir werden keine staatliche Lohnfestsetzung für Manager machen.« Eine Arbeitsgruppe der Partei soll aber untersuchen, wie die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen begrenzt und wie die Transparenz verbessert werden können. »Es gibt nicht nur sittenwidrige niedrige Löhne, sondern auch sittenwidrig hohe Managerbezüge«, sagte die hessische SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti zu dem Präsidiumsbeschluss. Das Thema sei »Teil einer notwendigen Gerechtigkeitsdebatte«.

Dietmar Bartsch, Bundesgeschäftsführer der LINKEN, sprach am Montag in Berlin von einer Phantomdebatte. Union und SPD seien nicht an Ergebnissen interessiert, sondern wollten der LINKEN nur den Wind aus den Segeln nehmen. Als seine Fraktion jüngst einen Antrag zur Begrenzung dieser Spitzenbezüge im Bundestag gestellt habe, sei sie von keiner anderen Partei unterstützt worden. Die LINKE hatte vorgeschlagen, das Gehalt eines Managers auf das 20-fache des niedrigsten Einkommens in seiner Firma zu begrenzen.

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Ludwig Georg Braun, sieht eine Debatte, die zunehmend absurder wird. Es gebe schon seit einigen Jahren weitgehende Offenlegungspflichten. Ohnehin würden Managergehälter nicht von Managern festgesetzt. »Das machen Aufsichtsräte, in denen Mitbestimmung herrscht.« Börsennotierte Konzerne sind gesetzlich verpflichtet, die Gehälter des Vorstands individuell im Geschäftsbericht auszuweisen. Dies werde von weit über 90 Prozent der DAX-Unternehmen eingehalten, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Die Aktionäre können auf der Hauptversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit dem Vorstand aber die Offenlegung ersparen. Prominentester Fall ist der Autobauer Porsche.