Ossietzky wäre stolz gewesen

Bernhard Docke über systematischen Rechtsbruch in Heiligendamm und die Ermutigung zur Zivilcourage

  • Lesedauer: 3 Min.

Traditionell sind G8-Treffen von Protesten begleitet. Viele Menschen wähnen das Schicksal dieser Welt dort in schlechten Händen. Dass der Staat beim Besuch ausländischer Regierungschefs deren Sicherheit gewährleisten muss, ist keine Frage. Doch was im Vorfeld und während des Gipfels in Heiligendamm von staatlicher Seite inszeniert wurde, ist mehr als besorgniserregend. Der Staat hat hier seine Maßstäbe verloren, teilweise lag systematischer Rechtsbruch vor.

Um das Klima, Atmosphäre und Umfeld der staatlichen Reaktion auf die G8-Proteste zu skizzieren, hier einige Beispiele: Die örtlichen Behörden haben um Heiligendamm herum eine weit gezogene demonstrationsfreie Zone geschaffen. Mit pauschalen Sicherheitserwägungen sollte der Protest in geographische Sackgassen weit weg vom symbolträchtigen Ort kanalisiert werden. Das Bundesverfassungsgericht musste den örtlichen Polizeibehörden wie Verwaltungsgerichten ins Stammbuch schreiben, dass in einer freiheitlichen Demokratie die Grundrechte einen so hohen Rang haben, dass nicht deren Ausübung, wohl aber ein Eingriff in ein Grundrecht der Rechtfertigung bedarf. Das Versammlungsrecht beinhaltet jedenfalls auch das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Zeitpunkt und Ort der Versammlung und schützt sein Interesse, durch eine möglichst große Nähe zu einem symbolhaltigen Ort einen medialen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu erzielen.

Wegen Empfindlichkeiten ausländischer Politiker – einige sollen ja extrem leicht reizbar sein – und deren Erwartungen kann die Versammlungsfreiheit jedenfalls nicht beschränkt werden, soweit auf diese Weise der in Deutschland verfassungsrechtlich geschützte Meinungsbildungsprozess und der Schutz der darauf bezogenen Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit beeinträchtigt wird. Diese Rechte sind gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen.

Der Polizeieinsatz während der Demonstration war von vielfältigen Rechtsbrüchen begleitet. Hier sind wir endlich bei der überaus wichtigen Arbeit des Legal-Teams. Was nützen die Grundrechte in der Verfassung, wenn ein atmosphärisches Umfeld geschaffen wird, in dem die Menschen aus Angst und Einschüchterung ihre verbrieften Freiheiten nicht wahrnehmen wollen? Das Legal-Team hat rund um die Uhr die Proteste in Heiligendamm begleitet; etwa 100 Anwälte haben sich an diesem »anwaltlichen Notdienst« beteiligt. Mit sig-nalfarbenen Leibchen und dem Aufdruck »Legal-Team« waren die Anwältinnen und Anwälte für alle sicht- und ansprechbar. Das Legal-Team hat dabei folgende Verdienste erworben:

1. Durch die praktische Begleitung vor Ort und die vorherige publizistische Ankündigung der konkreten Rechtshilfe im Falle von Reibereien mit der Staatsmacht sind viele Menschen überhaupt erst ermutigt worden, ihre verbrieften Rechte wahrzunehmen.

2. Die Existenz des Legal-Teams und die Beobachtungen durch dieses Team vor Ort hat eine kontrollierende und disziplinierende Wirkung auf das Agieren der Polizeikräfte gehabt und deeskalierend gewirkt. Man kann es auch andersrum formulieren:

Was wäre erst alles passiert, wenn ihr nicht da gewesen wäret?

3. Das Legal-Team hat quasi im Außendienst konkrete Hilfestellung in Einzelfällen vor Ort gegeben, Rechtsschutz für Festgenommene praktiziert, in vielen Fällen unrechtmäßige Haftzeiten verkürzt, Widersprüche gegen Platzverweise erhoben und in sogenannten beschleunigten Verfahren verteidigt. Wichtig war auch die Dokumentation und Beweissicherung für etwaige spätere Gerichtsverfahren.

4. Durch die juristische Umfeldarbeit, die rechtlichen Schritte gegen Demonstrationsverbote und Einschränkungen, rechtliche Schritte gegen Postkontrolle, gegen Abhörmaßnahmen und, und, und haben die Anwälte des Legal-Teams dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen und das Pendel aus dem Polizeistaat zurückgeholt.

Die beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben dabei – unabhängig von Bezahlung und unabhängig von persönlichen Vorteilen – für grundlegende Ideale gestritten. Sie haben sich verdient gemacht im Sinne des Geistes unserer Verfassung wie auch in konkreter Rechtspolitik. Sie haben mit einer gehörigen Portion Mut der teilweise entfesselten Polizei Aug in Aug gegenübergestanden und – mit den Anwälten zur Verfügung stehenden Mitteln – die Stirn geboten.

Ich danke ihnen für ihre Tätigkeit. Carl von Ossietzky wäre stolz auf sie gewesen.

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