Regeln oder nicht regeln?

Ein Gesetz für Patientenverfügungen ist vorerst nicht in Sicht

  • Ann Kathrin Sost
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Zum Jahresanfang klang es noch so, als dulde das ethisch brisante Thema keinen Aufschub: Bis zum Sommer, hieß es damals aus den Fraktionsspitzen, solle es nach Möglichkeit ein Gesetz für Patientenverfügungen geben, die Willensäußerungen zur medizinischen Behandlung am Lebensende regeln. Zum Jahresende gibt es immer noch keine Regelung – und viele stellen in Frage, ob es überhaupt ein Gesetz geben muss.

Im März hatte es im Bundestag eine dreistündige Orientierungsdebatte gegeben, die vor allem eines zeigte: Die Argumente für oder gegen die Gültigkeit einer Patientenverfügung sind so vielfältig wie das Leben selbst – und oft höchst emotional besetzt. »Eine gute Debatte, aber einige waren danach noch unsicherer als vorher«, fasst Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) zusammen.

Drei verschiedene Anträge

Drei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe liegen auf dem Tisch: Der restriktivste stammt von einer Gruppe um Bosbach und den SPD-Abgeordneten René Röspel. Sie wollen die Verbindlichkeit von Verfügungen auf Situationen beschränken, in denen eine Krankheit »irreversibel« zum Tod führt. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Zöller (CSU) dagegen will vor allem Verfahrensfragen regeln. Verfügungen sollen sowohl schriftlich wie mündlich gelten. Die Selbstbestimmung deutlich vor den Lebensschutz stellt schließli...


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