nd-aktuell.de / 20.12.2007 / Brandenburg / Seite 17

Medizinskandal: Mangelnde Sorgfalt

Ärzte hatten laut KV keine Genehmigung für Operation an Kniegelenken

(dpa). Der Medizinskandal um falsch eingesetzte Kniegelenke am Sankt-Hedwig-Krankenhaus geht weiter: Die Ärzte, die seit dem Vorjahr bei 47 Operationen künstliche Kniegelenke falsch implantiert haben, hätten diese Operationen gar nicht ausführen dürfen. »Als niedergelassene Ärzte hätten sie von uns eine Genehmigung für das Operieren von Knie- und Hüftgelenken gebraucht«, sagte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Uwe Kraffel. »Die haben sie aber gar nicht beantragt – und hätten sie nicht bekommen, weil sie die entsprechende Qualifikation nicht hatten.«

Den Medizinern drohen nun Verwarnungen, Geldstrafen oder eine Entziehung ihrer Zulassung. Hinzu kommt, dass der Abschlussbericht der Senatsgesundheitsverwaltung »eine unglückliche Verkettung von verschiedenen Umständen« feststellt, »aber auch mangelnde Sorgfalt und erhebliche Versäumnisse«. Die Klinik machte den US-Hersteller für den Skandal mit verantwortlich.

»Wir wissen gar nicht, ob die Mediziner die Operationen überhaupt wirklich konnten«, sagte Kraffel. Die Ärzte hätten von der KV nur Genehmigungen für deutlich geringere – eher ambulante – Eingriffe wie das Entfernen von Schrauben aus Knöcheln gehabt.

Das Sankt-Hedwig-Krankenhaus wies die Vorwürfe zurück. »Was im Innenverhältnis zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Ärzten, die bei uns operieren, läuft, ist Sache der KV und der Ärzte«, sagte Sprecherin Fina Geschonnek. Außerdem sei mit der Änderung des Vertragsarztgesetzes zum 1. Januar dieses Jahres eine Genehmigung durch die KV nicht mehr erforderlich gewesen. Davor habe die Ärztezulassungsverordnung die Einsätze der Mediziner geregelt.

Die Senatsgesundheitsverwaltung hatte die Vorgänge in der Klinik prüfen lassen. Laut Abschlussbericht waren die behandelnden Ärzte bei der Einführung und Bestellung der neuen Produkte inhaltlich beteiligt und wurden zusammen mit dem OP-Personal von einer Mitarbeiterin der Herstellerfirma geschult. Diese Mitarbeiterin soll nach Krankenhausangaben gesagt haben, die Prothesen mit der Aufschrift »for cemented use only« seien auch zementfrei einsetzbar. Allerdings hätte der behandelnde Arzt während der OP die Prothese kontrollieren müssen. »Bei dieser Überprüfung hätte der Arzt feststellen können, dass die Prothese nicht seinen Vorgaben entsprach.«