Menschenwürdige Unterbringung

Strafvollzug

Häftlinge müssen im Gefängnis menschenwürdig untergebracht werden, haben aber keinen Anspruch auf eine geräumige Zelle. Nach drei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts können auch beengte Verhältnisse ausreichen, wenn für einen Schutz der Intimsphäre gesorgt ist. Die Richter wiesen die Beschwerden zweier Häftlinge aus Rheinland-Pfalz sowie aus einem Landeskrankenhaus in Sachsen-Anhalt ab. Die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins seien in allen drei Fällen noch gegeben. (Az: 2 BvR 2354/04, 2201/05 u. 939/07 – 13. 11. 2007...


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